Pflegestützpunkte.org

Nordrhein-Westfalen

Pflegeberatung im Kreis Viersen

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 297.857 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Senioren Service und Pflegestützpunkt der Stadt Viersen
Königsallee 30 (Verwaltungsgebäude)
41747 Viersen
Auf der Karte zeigen
Sprechzeiten
Termine vor Ort oder Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail
Website
viersen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Im Kreis Viersen sind die Senioren- und Pflegeberatungen der Städte und Gemeinden als kommunale Pflegestützpunkte organisiert; zuständig ist die Stelle Ihres Wohnorts.

Weitere Pflegestützpunkte im Kreis

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Pflege zu Hause

Kreis Viersen, Sozialamt, 50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen

Rathausmarkt 3, 41747 Viersen · 02162 39-0

fachdienst@kreis-viersen.de

kreis-viersen.de

Für die ambulante Hilfe zur Pflege ist laut Kreis das Sozialamt der Wohnortgemeinde zuständig; der Kreis ist für Hilfe zur Pflege in Pflegeheimen zuständig.

Quelle: Seite des Trägers

Pflege im Heim

Kreis Viersen, Sozialamt, Abteilung 50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen

Rathausmarkt 3, 41747 Viersen · 02162 39-0

hilfe-in-einrichtungen@kreis-viersen.de

kreis-viersen.de

Quelle: Seite des Trägers

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landschaftsverband Rheinland (LVR), 0221 809-0.

Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).

Was kostet ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen?

3.671 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.373 €
  • im 3. Jahr2.977 €
  • ab dem 4. Jahr2.481 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Pflegeberatung im Kreis Viersen zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Pflegeberatung im Kreis Viersen?

Anschrift: Königsallee 30 (Verwaltungsgebäude), 41747 Viersen. Telefon: 02162 101 300. Sprechzeiten: Termine vor Ort oder Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail. E-Mail: senioren@viersen.de.

Für welche Orte ist die Pflegeberatung im Kreis Viersen zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Viersen, Willich, Nettetal, Kempen, Tönisvorst, Schwalmtal, Brüggen, Grefrath und weitere.

Hat die Pflegeberatung im Kreis Viersen weitere Standorte?

Ja, 8 weitere Standorte: Pflegestützpunkt der Stadt Willich (Seniorenstelle), Willich; Kommunaler Pflegestützpunkt der Stadt Kempen (Senioren- und Wohnberatung), Kempen; Seniorenberatung und Pflegestützpunkt der Stadt Tönisvorst, Tönisvorst; Pflegestützpunkt und Seniorenberatung Nettetal und Brüggen, Nettetal; Pflegestützpunkt der Gemeinde Grefrath, Grefrath; Senioren- und Pflegeberatung – Pflegestützpunkt Niederkrüchten, Niederkrüchten und weitere.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Kreis Viersen?

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Bei Pflege zu Hause: Kreis Viersen, Sozialamt, 50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen, Telefon 02162 39-0. Im Heim: Kreis Viersen, Sozialamt, Abteilung 50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen, Telefon 02162 39-0.

Was kostet ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Nordrhein-Westfalen im ersten Jahr 3.671 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.481 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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