Pflegestützpunkte.org

Nordrhein-Westfalen

Pflegeberatung in Rhein-Kreis Neuss

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 457.077 Einwohnern. Anlaufstelle: Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss.

Kontakt

Anschrift
Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.
Sprechzeiten
Mo–Fr 9–16 Uhr (telefonisch)

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Im Rhein-Kreis Neuss ist kein Pflegestützpunkt ausgewiesen; die trägerunabhängige Pflegeberatung bietet der Kreis über sein Pflegeberatungsbüro an (Rufnummer kostenpflichtig: 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz).

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Pflege zu Hause

Rhein-Kreis Neuss, Sozialamt der Wohnort-Stadt oder -Gemeinde

rhein-kreis-neuss.de

Leistungen der ambulanten und häuslichen Pflege nach dem SGB XII sowie die Beratung gibt es beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnorts; der Kreis verlinkt eine Liste aller Sozialämter.

Quelle: Seite des Trägers

Pflege im Heim

Rhein-Kreis Neuss, Sozialamt, Hilfen bei stationärer Pflegebedürftigkeit und Behinderung

Lindenstraße 4-6, 41515 Grevenbroich · 02181 601-5087

heimpflege@rhein-kreis-neuss.de

rhein-kreis-neuss.de

Quelle: Seite des Trägers

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landschaftsverband Rheinland (LVR), 0221 809-0.

Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).

Was kostet ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen?

3.671 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.373 €
  • im 3. Jahr2.977 €
  • ab dem 4. Jahr2.481 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Pflegeberatung in Rhein-Kreis Neuss zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Pflegeberatung in Rhein-Kreis Neuss?

Telefon: 01805 555210. Sprechzeiten: Mo–Fr 9–16 Uhr (telefonisch).

Für welche Orte ist die Pflegeberatung in Rhein-Kreis Neuss zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, Jüchen, Rommerskirchen.

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege in Rhein-Kreis Neuss?

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Bei Pflege zu Hause: Rhein-Kreis Neuss, Sozialamt der Wohnort-Stadt oder -Gemeinde. Im Heim: Rhein-Kreis Neuss, Sozialamt, Hilfen bei stationärer Pflegebedürftigkeit und Behinderung, Telefon 02181 601-5087.

Was kostet ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Nordrhein-Westfalen im ersten Jahr 3.671 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.481 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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