Pflegestützpunkte.org

Nordrhein-Westfalen

Pflegeberatung im Rhein-Erft-Kreis

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 477.988 Einwohnern. Anlaufstelle: Pflegeberatung im Rhein-Erft-Kreis (Pflegeberatung in Ihrer Kommune).

Kontakt

Anschrift
Pflegeberatung im Rhein-Erft-Kreis (Pflegeberatung in Ihrer Kommune)
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Im Rhein-Erft-Kreis ist kein Pflegestützpunkt ausgewiesen; die trägerunabhängige Pflegeberatung bieten die Städte vor Ort an.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Pflege zu Hause

Kreis oder kreisfreie Stadt (Sozialamt)

Pflege im Heim

Rhein-Erft-Kreis, Sozialamt, Abteilung Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Pflege in Einrichtungen / Grundsicherungsleistungen in besonderen Wohnformen (50/4)

Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim · 02271 83-15066

50-4@rhein-erft-kreis.de

rhein-erft-kreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landschaftsverband Rheinland (LVR), 0221 809-0.

Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).

Was kostet ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen?

3.671 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.373 €
  • im 3. Jahr2.977 €
  • ab dem 4. Jahr2.481 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Pflegeberatung im Rhein-Erft-Kreis zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Pflegeberatung im Rhein-Erft-Kreis?

Anschrift: Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim. Telefon: 02271 83-15015. E-Mail: pflege@rhein-erft-kreis.de.

Für welche Orte ist die Pflegeberatung im Rhein-Erft-Kreis zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Kerpen, Hürth, Bergheim, Pulheim, Frechen, Erftstadt, Brühl, Wesseling und weitere.

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Rhein-Erft-Kreis?

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Im Heim: Rhein-Erft-Kreis, Sozialamt, Abteilung Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Pflege in Einrichtungen / Grundsicherungsleistungen in besonderen Wohnformen (50/4), Telefon 02271 83-15066.

Was kostet ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Nordrhein-Westfalen im ersten Jahr 3.671 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.481 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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