Ratgeber
Anträge, Beträge und Fristen bei Pflege, kurz erklärt und mit den Paragrafen belegt.
- Hilfe zur Pflege beantragenReichen Rente, Erspartes und die Leistungen der Pflegekasse nicht, übernimmt der Träger der Sozialhilfe den Rest der Pflegekosten. Die Hilfe beginnt, sobald das Amt von Ihrem Bedarf erfährt: Melden Sie sich deshalb früh, nicht erst, wenn das Geld aufgebraucht ist.
- 100.000 €GrenzeElternunterhalt: Die 100.000-Euro-GrenzeZahlt das Sozialamt für die Pflege eines Elternteils, holt es sich das Geld von den Kindern nur zurück, wenn ein Kind im Jahr mehr als 100.000 Euro verdient. Bis dahin vermutet das Gesetz, dass die Grenze nicht überschritten ist.
- Pflegegrad beantragenDie Pflegekasse zahlt ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen, nicht rückwirkend. Ein kurzer Anruf oder Brief an die Pflegekasse genügt. Danach muss sie innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
- 131 € im MonatBetragEntlastungsbetrag: 131 Euro im MonatWer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 131 Euro im Monat für Hilfen, die Angehörige entlasten. Ein eigener Antrag ist nicht nötig: Die Pflegekasse erstattet gegen Belege.
- 42 € im MonatBetragPflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im MonatWer zu Hause gepflegt wird, bekommt von der Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und ähnliche Produkte. Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 1, eine Zuzahlung fällt nicht an.