Tönisvorst · Kreis Viersen · 29.251 Einwohner
Pflegestützpunkt für Tönisvorst
Zuständig ist die Pflegeberatung im Kreis Viersen mit Sitz in Viersen. In Tönisvorst gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Tönisvorst: 47918
Standort in Tönisvorst
- Seniorenberatung und Pflegestützpunkt der Stadt TönisvorstBahnstraße 15 (Verwaltungsgebäude St. Tönis), 47918 TönisvorstTelefon +492151999113 · Pflegestützpunkt der Stadt Tönisvorst
Seniorenberatung und Pflegestützpunkt der Stadt Tönisvorst
- Anschrift
- Seniorenberatung und Pflegestützpunkt der Stadt Tönisvorst
Bahnstraße 15 (Verwaltungsgebäude St. Tönis)
47918 Tönisvorst
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +492151999113
- Website
- toenisvorst.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Im Kreis Viersen sind die Senioren- und Pflegeberatungen der Städte und Gemeinden als kommunale Pflegestützpunkte organisiert; zuständig ist die Stelle Ihres Wohnorts.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Pflege zu Hause
Kreis Viersen, Sozialamt, 50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen
Rathausmarkt 3, 41747 Viersen · 02162 39-0
Für die ambulante Hilfe zur Pflege ist laut Kreis das Sozialamt der Wohnortgemeinde zuständig; der Kreis ist für Hilfe zur Pflege in Pflegeheimen zuständig.
Quelle: Seite des Trägers
Pflege im Heim
Kreis Viersen, Sozialamt, Abteilung 50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen
Rathausmarkt 3, 41747 Viersen · 02162 39-0
hilfe-in-einrichtungen@kreis-viersen.de
Quelle: Seite des Trägers
In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landschaftsverband Rheinland (LVR), 0221 809-0.
Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).
Was kostet ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen?
3.671 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.373 €
- im 3. Jahr2.977 €
- ab dem 4. Jahr2.481 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Tönisvorst zuständig?
Für Tönisvorst (Kreis Viersen) ist die Pflegeberatung im Kreis Viersen zuständig, Seniorenberatung und Pflegestützpunkt der Stadt Tönisvorst, Bahnstraße 15 (Verwaltungsgebäude St. Tönis), 47918 Tönisvorst, Telefon +492151999113.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Tönisvorst?
Ja. Die Pflegeberatung im Kreis Viersen hat in Tönisvorst einen Standort: Seniorenberatung und Pflegestützpunkt der Stadt Tönisvorst, Bahnstraße 15 (Verwaltungsgebäude St. Tönis), 47918 Tönisvorst.
Welche Postleitzahlen gehören zu Tönisvorst?
Zur Gemeinde Tönisvorst gehören die Postleitzahlen 47918. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Pflegeberatung im Kreis Viersen erreichbar?
Sprechzeiten: Termine vor Ort oder Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).