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Ratgeber · Stand 15.10.2026

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat

Wer zu Hause gepflegt wird, bekommt von der Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und ähnliche Produkte. Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 1, eine Zuzahlung fällt nicht an.

Betrag
42 € im Monat
Ab
Pflegegrad 1
bei Pflege zu Hause
Zuzahlung
keine

Was die Pflegekasse zahlt

  • Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 SGB XI).
  • Den Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 (§ 28a Nr. 3 SGB XI).
  • Anders als bei technischen Pflegehilfsmitteln fällt keine Zuzahlung an: Die Zuzahlung von zehn Prozent gilt ausdrücklich nicht für die Pflegehilfsmittel nach Absatz 2 (§ 40 Abs. 3 Satz 4 SGB XI).

Welche Produkte dazugehören

Welche Produkte die Pflegekasse übernimmt, steht im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands (§ 78 Abs. 2 SGB XI). Zum Verbrauch gehören dort etwa saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen sowie Hände- und Flächendesinfektionsmittel.

So kommen Sie an die Hilfsmittel

  • Sie stellen bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag. Viele Kassen nutzen dafür ein eigenes Formular, das auch ein Lieferant für Sie einreichen kann.
  • Ein Lieferant mit Vertrag mit den Pflegekassen (§ 78 Abs. 1 SGB XI) schickt Ihnen die Produkte dann monatlich und rechnet bis zur Grenze direkt mit der Kasse ab. Kaufen Sie selbst ein, reichen Sie die Belege zur Erstattung ein.
  • Was über 42 Euro im Monat hinausgeht, zahlen Sie selbst. Fragen zu Anbietern und Anträgen beantwortet der Pflegestützpunkt in Ihrem Kreis.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden die Pflegekasse und der Träger der Sozialhilfe, im Streitfall das Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Gibt es Pflegehilfsmittel auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI gehört zu den Leistungen bei Pflegegrad 1 (§ 28a Nr. 3 SGB XI).

Muss ich zuzahlen?

Nein. Die Zuzahlung von zehn Prozent gilt nur für technische Pflegehilfsmittel, nicht für die zum Verbrauch bestimmten (§ 40 Abs. 3 Satz 4 SGB XI).

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