Grefrath · Kreis Viersen · 15.117 Einwohner
Pflegestützpunkt für Grefrath
Zuständig ist die Pflegeberatung im Kreis Viersen mit Sitz in Viersen. In Grefrath gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Grefrath: 47929
Standort in Grefrath
- Pflegestützpunkt der Gemeinde GrefrathJohannes-Girmes-Straße 21 (Rathaus Oedt), 47929 GrefrathTelefon 02158 4080-508 · Pflegestützpunkt der Gemeinde Grefrath; Durchwahl 02158 4080-508 für Oedt und Mülhausen, 4080-509 für Grefrath und Vinkrath
Pflegestützpunkt der Gemeinde Grefrath
- Anschrift
- Pflegestützpunkt der Gemeinde Grefrath
Johannes-Girmes-Straße 21 (Rathaus Oedt)
47929 Grefrath
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 02158 4080-508
- Sprechzeiten
- Offene Sprechzeiten Di 10–12 Uhr (Interimsrathaus Grefrath, Mülhausener Straße 6) und Di 14–16 Uhr (Rathaus Oedt); sonst nach Vereinbarung
- Website
- grefrath.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Im Kreis Viersen sind die Senioren- und Pflegeberatungen der Städte und Gemeinden als kommunale Pflegestützpunkte organisiert; zuständig ist die Stelle Ihres Wohnorts.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Pflege zu Hause
Kreis Viersen, Sozialamt, 50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen
Rathausmarkt 3, 41747 Viersen · 02162 39-0
Für die ambulante Hilfe zur Pflege ist laut Kreis das Sozialamt der Wohnortgemeinde zuständig; der Kreis ist für Hilfe zur Pflege in Pflegeheimen zuständig.
Quelle: Seite des Trägers
Pflege im Heim
Kreis Viersen, Sozialamt, Abteilung 50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen
Rathausmarkt 3, 41747 Viersen · 02162 39-0
hilfe-in-einrichtungen@kreis-viersen.de
Quelle: Seite des Trägers
In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landschaftsverband Rheinland (LVR), 0221 809-0.
Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).
Was kostet ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen?
3.671 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.373 €
- im 3. Jahr2.977 €
- ab dem 4. Jahr2.481 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Grefrath zuständig?
Für Grefrath (Kreis Viersen) ist die Pflegeberatung im Kreis Viersen zuständig, Pflegestützpunkt der Gemeinde Grefrath, Johannes-Girmes-Straße 21 (Rathaus Oedt), 47929 Grefrath, Telefon 02158 4080-508.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Grefrath?
Ja. Die Pflegeberatung im Kreis Viersen hat in Grefrath einen Standort: Pflegestützpunkt der Gemeinde Grefrath, Johannes-Girmes-Straße 21 (Rathaus Oedt), 47929 Grefrath.
Welche Postleitzahlen gehören zu Grefrath?
Zur Gemeinde Grefrath gehören die Postleitzahlen 47929. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Pflegeberatung im Kreis Viersen erreichbar?
Sprechzeiten: Termine vor Ort oder Hausbesuche nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).