Pflegestützpunkte.org

Nordrhein-Westfalen

Kommunaler Pflegestützpunkt der Stadt Mönchengladbach

Zuständig für Mönchengladbach.

Kontakt

Anschrift
Kommunaler Pflegestützpunkt der Stadt Mönchengladbach
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach
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Sprechzeiten
Mo–Fr 8:30–12 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Soziales und Wohnen (50), Abteilung Sozial- und Eingliederungshilfe (50/20), Ambulante Hilfe zur Pflege

Markt 11 (Verwaltungsgebäude Rheydt), 41236 Mönchengladbach · 02161 25-8336

FB50-ambulanteHzP@moenchengladbach.de

moenchengladbach.de

Quelle: Seite des Trägers

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landschaftsverband Rheinland (LVR), 0221 809-0.

Was kostet ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen?

3.671 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.373 €
  • im 3. Jahr2.977 €
  • ab dem 4. Jahr2.481 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Kommunaler Pflegestützpunkt der Stadt Mönchengladbach?

Anschrift: Fliethstraße 86-88, 41061 Mönchengladbach. Telefon: 02161 / 256725. Sprechzeiten: Mo–Fr 8:30–12 Uhr. E-Mail: beratungsstelle-pflegen-und-wohnen@moenchengladbach.de.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege in Mönchengladbach?

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Zuständig ist Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Soziales und Wohnen (50), Abteilung Sozial- und Eingliederungshilfe (50/20), Ambulante Hilfe zur Pflege, Telefon 02161 25-8336.

Was kostet ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Nordrhein-Westfalen im ersten Jahr 3.671 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.481 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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