Grevenbroich · Rhein-Kreis Neuss · 65.983 Einwohner
Pflegestützpunkt für Grevenbroich
Zuständig ist die Pflegeberatung in Rhein-Kreis Neuss.
Postleitzahlen in Grevenbroich: 41515, 41516, 41517
Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss
- Anschrift
- Pflegeberatungsbüro des Rhein-Kreises Neuss
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website. - Telefon
- 01805 555210
- Sprechzeiten
- Mo–Fr 9–16 Uhr (telefonisch)
- Website
- rhein-kreis-neuss.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Im Rhein-Kreis Neuss ist kein Pflegestützpunkt ausgewiesen; die trägerunabhängige Pflegeberatung bietet der Kreis über sein Pflegeberatungsbüro an (Rufnummer kostenpflichtig: 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz).
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Pflege zu Hause
Rhein-Kreis Neuss, Sozialamt der Wohnort-Stadt oder -Gemeinde
Leistungen der ambulanten und häuslichen Pflege nach dem SGB XII sowie die Beratung gibt es beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnorts; der Kreis verlinkt eine Liste aller Sozialämter.
Quelle: Seite des Trägers
Pflege im Heim
Rhein-Kreis Neuss, Sozialamt, Hilfen bei stationärer Pflegebedürftigkeit und Behinderung
Lindenstraße 4-6, 41515 Grevenbroich · 02181 601-5087
heimpflege@rhein-kreis-neuss.de
Quelle: Seite des Trägers
In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landschaftsverband Rheinland (LVR), 0221 809-0.
Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).
Was kostet ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen?
3.671 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.373 €
- im 3. Jahr2.977 €
- ab dem 4. Jahr2.481 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Grevenbroich zuständig?
Für Grevenbroich (Rhein-Kreis Neuss) ist die Pflegeberatung in Rhein-Kreis Neuss zuständig, Telefon 01805 555210.
Welche Postleitzahlen gehören zu Grevenbroich?
Zur Gemeinde Grevenbroich gehören die Postleitzahlen 41515, 41516, 41517. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Pflegeberatung in Rhein-Kreis Neuss erreichbar?
Sprechzeiten: Mo–Fr 9–16 Uhr (telefonisch).
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).