Saarland
Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken
Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 333.149 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Regionalverband Saarbrücken Mitte (Saarbrücken)
Bleichstraße 21 - 23
66111 Saarbrücken
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 0681 506-5322
- Sprechzeiten
- Mo–Do 9–12 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr
- sb-mitte@psp-saar.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Der Regionalverband hat drei Pflegestützpunkte (Mitte, Ost, West); welcher Standort für welche Gemeinde zuständig ist, nennt die Seite des Regionalverbands nicht.
Weitere Pflegestützpunkte im Kreis
- Pflegestützpunkt Regionalverband Saarbrücken Ost (Sulzbach)Gutenbergstraße 1 (Rathaus), 66280 Sulzbach/SaarTelefon 06897 9246-798
- Pflegestützpunkt Regionalverband Saarbrücken West (Völklingen)Rathausstraße 4 – 6, 66333 VölklingenTelefon 06898 135-555
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst 50, Sozialamt
Europaallee 11, 66113 Saarbrücken · 0681 506-4949
regionalverband-saarbruecken.de
Quelle: Seite des Trägers
Im Saarland entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Für Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen ist das Landesamt für Soziales zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales Saarland (LAS).
Was kostet ein Heimplatz in Saarland?
3.695 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.368 €
- im 3. Jahr2.933 €
- ab dem 4. Jahr2.389 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.
- Saarbrücken182.971 Einw.
- Völklingen40.952 Einw.
- Heusweiler18.427 Einw.
- Püttlingen18.361 Einw.
- Sulzbach/ Saar16.376 Einw.
- Riegelsberg14.296 Einw.
- Quierschied12.895 Einw.
- Kleinblittersdorf10.856 Einw.
- Friedrichsthal10.180 Einw.
- Großrosseln7.835 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken?
Anschrift: Bleichstraße 21 - 23, 66111 Saarbrücken. Telefon: 0681 506-5322. Sprechzeiten: Mo–Do 9–12 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr. E-Mail: sb-mitte@psp-saar.de.
Für welche Orte ist die Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken zuständig?
Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Völklingen, Heusweiler, Püttlingen, Sulzbach/ Saar, Riegelsberg, Quierschied, Kleinblittersdorf und weitere.
Hat die Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken weitere Standorte?
Ja, 2 weitere Standorte: Pflegestützpunkt Regionalverband Saarbrücken Ost (Sulzbach), Sulzbach/Saar; Pflegestützpunkt Regionalverband Saarbrücken West (Völklingen), Völklingen.
Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?
Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).
Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Regionalverband Saarbrücken?
Im Saarland entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Für Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen ist das Landesamt für Soziales zuständig. Zuständig ist Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst 50, Sozialamt, Telefon 0681 506-4949.
Was kostet ein Pflegeheim in Saarland?
Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Saarland im ersten Jahr 3.695 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.389 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.