Sulzbach/ Saar · Regionalverband Saarbrücken · 16.376 Einwohner
Pflegestützpunkt für Sulzbach/ Saar
Zuständig ist die Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken mit Sitz in Saarbrücken. In Sulzbach/ Saar gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Sulzbach/ Saar: 66280
Standort in Sulzbach/ Saar
- Pflegestützpunkt Regionalverband Saarbrücken Ost (Sulzbach)Gutenbergstraße 1 (Rathaus), 66280 Sulzbach/SaarTelefon 06897 9246-798
Pflegestützpunkt Regionalverband Saarbrücken Mitte (Saarbrücken)
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Regionalverband Saarbrücken Mitte (Saarbrücken)
Bleichstraße 21 - 23
66111 Saarbrücken
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 0681 506-5322
- Sprechzeiten
- Mo–Do 9–12 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr
- sb-mitte@psp-saar.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Der Regionalverband hat drei Pflegestützpunkte (Mitte, Ost, West); welcher Standort für welche Gemeinde zuständig ist, nennt die Seite des Regionalverbands nicht.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst 50, Sozialamt
Europaallee 11, 66113 Saarbrücken · 0681 506-4949
regionalverband-saarbruecken.de
Quelle: Seite des Trägers
Im Saarland entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Für Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen ist das Landesamt für Soziales zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales Saarland (LAS).
Was kostet ein Heimplatz in Saarland?
3.695 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.368 €
- im 3. Jahr2.933 €
- ab dem 4. Jahr2.389 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Sulzbach/ Saar zuständig?
Für Sulzbach/ Saar (Regionalverband Saarbrücken) ist die Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken zuständig, Bleichstraße 21 - 23, 66111 Saarbrücken, Telefon 0681 506-5322.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Sulzbach/ Saar?
Ja. Die Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken hat in Sulzbach/ Saar einen Standort: Pflegestützpunkt Regionalverband Saarbrücken Ost (Sulzbach), Gutenbergstraße 1 (Rathaus), 66280 Sulzbach/Saar.
Welche Postleitzahlen gehören zu Sulzbach/ Saar?
Zur Gemeinde Sulzbach/ Saar gehören die Postleitzahlen 66280. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken erreichbar?
Sprechzeiten: Mo–Do 9–12 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).