Saarland
Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel
Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 87.813 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel
Welvertstraße 2 (2. OG)
66606 St. Wendel
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 06851 801-5251
- Sprechzeiten
- Termine nach Vereinbarung, auch als Hausbesuch
- sanktwendel@psp-saar.de
- Website
- landkreis-st-wendel.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Außensprechstunden: Tholey (2. Mi im Monat 14–16 Uhr, Rathaus), Oberthal (1. Do 10–12 Uhr, Rathaus), Namborn (letzter Di 13:30–15:30 Uhr, Bürgerhaus), Nohfelden (1. Di 13:30–15:30 Uhr, Rathaus), Nonnweiler (jeden Di 9–12 Uhr, Mehrgenerationenhaus), Freisen (1. Do 15–17 Uhr, Rathaus), Marpingen (einmal im Monat, Familienberatungszentrum). Vorherige Terminabsprache ist sinnvoll.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Landkreis Sankt Wendel, Landkreis Sankt Wendel, Kreissozialamt – Hilfe zur Pflege (häuslicher Bereich)
Welvertstraße 2, 66606 St. Wendel · +49 6851 801-5014
Quelle: Seite des Trägers
Im Saarland entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Für Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen ist das Landesamt für Soziales zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales Saarland (LAS).
Was kostet ein Heimplatz in Saarland?
3.695 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.368 €
- im 3. Jahr2.933 €
- ab dem 4. Jahr2.389 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist der Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel?
Anschrift: Welvertstraße 2 (2. OG), 66606 St. Wendel. Telefon: 06851 801-5251. Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung, auch als Hausbesuch. E-Mail: sanktwendel@psp-saar.de.
Für welche Orte ist der Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel zuständig?
Für 8 Städte und Gemeinden, darunter St. Wendel, Tholey, Marpingen, Nohfelden, Nonnweiler, Freisen, Namborn, Oberthal.
Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?
Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).
Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis St. Wendel?
Im Saarland entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Für Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen ist das Landesamt für Soziales zuständig. Zuständig ist Landkreis Sankt Wendel, Landkreis Sankt Wendel, Kreissozialamt – Hilfe zur Pflege (häuslicher Bereich), Telefon +49 6851 801-5014.
Was kostet ein Pflegeheim in Saarland?
Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Saarland im ersten Jahr 3.695 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.389 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.