Pflegestützpunkte.org

Saarland

Pflegestützpunkt im Landkreis Neunkirchen

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 133.179 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt im Landkreis Neunkirchen
Knappschaftsstraße 1
66538 Neunkirchen
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Der Landkreis Neunkirchen hat keine eigene Seite zum Pflegestützpunkt; Angaben aus dem gemeinsamen Flyer „Pflegestützpunkte im Saarland“ (Stand 2024).

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Neunkirchen, Kreissozialamt

Martin-Luther-Straße 2, 66564 Ottweiler

sozialamt@landkreis-neunkirchen.de

landkreis-neunkirchen.de

Quelle: Seite des Trägers

Im Saarland entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Für Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen ist das Landesamt für Soziales zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales Saarland (LAS).

Was kostet ein Heimplatz in Saarland?

3.695 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.368 €
  • im 3. Jahr2.933 €
  • ab dem 4. Jahr2.389 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Pflegestützpunkt im Landkreis Neunkirchen zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt im Landkreis Neunkirchen?

Anschrift: Knappschaftsstraße 1, 66538 Neunkirchen. Telefon: 06821 10 26 74.

Für welche Orte ist der Pflegestützpunkt im Landkreis Neunkirchen zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Neunkirchen, Eppelborn, Illingen, Schiffweiler, Ottweiler, Spiesen-Elversberg, Merchweiler.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Neunkirchen?

Im Saarland entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Für Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen ist das Landesamt für Soziales zuständig. Zuständig ist Landkreis Neunkirchen, Kreissozialamt.

Was kostet ein Pflegeheim in Saarland?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Saarland im ersten Jahr 3.695 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.389 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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