Pflegestützpunkte.org

Rheinland-Pfalz

Pflegestützpunkt Zweibrücken

Zuständig für Zweibrücken.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt Zweibrücken
Poststraße 40
66482 Zweibrücken
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Stadt Zweibrücken, Amt für soziale Leistungen, Hilfe zur Pflege

Herzogstraße 3, 66482 Zweibrücken · 06332 871-501

sozialamt@zweibruecken.de

zweibruecken.de

Durchwahl -501 für Buchstaben A–J (ambulant) bzw. A–K (stationär), -511 für die übrigen Buchstaben.

Quelle: Seite des Trägers

In Rheinland-Pfalz entscheidet über Hilfe zur Pflege die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 AGSGB XII). Nur in Sonderfällen, etwa bei Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV), 06131 967-0.

Was kostet ein Heimplatz in Rheinland-Pfalz?

3.289 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.024 €
  • im 3. Jahr2.671 €
  • ab dem 4. Jahr2.230 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt Zweibrücken?

Anschrift: Poststraße 40, 66482 Zweibrücken. Telefon: 0 63 32/80 08 97. E-Mail: dorothea.foerch-maier@pflegestuetzpunkte-rlp.de.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege in Zweibrücken?

In Rheinland-Pfalz entscheidet über Hilfe zur Pflege die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 AGSGB XII). Nur in Sonderfällen, etwa bei Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Zuständig ist Stadt Zweibrücken, Amt für soziale Leistungen, Hilfe zur Pflege, Telefon 06332 871-501.

Was kostet ein Pflegeheim in Rheinland-Pfalz?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Rheinland-Pfalz im ersten Jahr 3.289 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.230 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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