Pflegestützpunkte.org

Kleinblittersdorf · Regionalverband Saarbrücken · 10.856 Einwohner

Pflegestützpunkt für Kleinblittersdorf

Zuständig ist die Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken mit Sitz in Saarbrücken.

Postleitzahlen in Kleinblittersdorf: 66271

Pflegestützpunkt Regionalverband Saarbrücken Mitte (Saarbrücken)

Anschrift
Pflegestützpunkt Regionalverband Saarbrücken Mitte (Saarbrücken)
Bleichstraße 21 - 23
66111 Saarbrücken
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Sprechzeiten
Mo–Do 9–12 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Der Regionalverband hat drei Pflegestützpunkte (Mitte, Ost, West); welcher Standort für welche Gemeinde zuständig ist, nennt die Seite des Regionalverbands nicht.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst 50, Sozialamt

Europaallee 11, 66113 Saarbrücken · 0681 506-4949

sozialamt@rvsbr.de

regionalverband-saarbruecken.de

Quelle: Seite des Trägers

Im Saarland entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Für Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen ist das Landesamt für Soziales zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales Saarland (LAS).

Was kostet ein Heimplatz in Saarland?

3.695 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.368 €
  • im 3. Jahr2.933 €
  • ab dem 4. Jahr2.389 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Kleinblittersdorf zuständig?

Für Kleinblittersdorf (Regionalverband Saarbrücken) ist die Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken zuständig, Bleichstraße 21 - 23, 66111 Saarbrücken, Telefon 0681 506-5322.

Welche Postleitzahlen gehören zu Kleinblittersdorf?

Zur Gemeinde Kleinblittersdorf gehören die Postleitzahlen 66271. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Do 9–12 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Fr 9–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Regionalverband Saarbrücken für