Pflegestützpunkte.org

Spiesen-Elversberg · Landkreis Neunkirchen · 13.080 Einwohner

Pflegestützpunkt für Spiesen-Elversberg

Zuständig ist der Pflegestützpunkt im Landkreis Neunkirchen mit Sitz in Neunkirchen.

Postleitzahlen in Spiesen-Elversberg: 66583

Pflegestützpunkt im Landkreis Neunkirchen

Anschrift
Pflegestützpunkt im Landkreis Neunkirchen
Knappschaftsstraße 1
66538 Neunkirchen
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Der Landkreis Neunkirchen hat keine eigene Seite zum Pflegestützpunkt; Angaben aus dem gemeinsamen Flyer „Pflegestützpunkte im Saarland“ (Stand 2024).

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Neunkirchen, Kreissozialamt

Martin-Luther-Straße 2, 66564 Ottweiler

sozialamt@landkreis-neunkirchen.de

landkreis-neunkirchen.de

Quelle: Seite des Trägers

Im Saarland entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Für Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen ist das Landesamt für Soziales zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales Saarland (LAS).

Was kostet ein Heimplatz in Saarland?

3.695 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.368 €
  • im 3. Jahr2.933 €
  • ab dem 4. Jahr2.389 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Spiesen-Elversberg zuständig?

Für Spiesen-Elversberg (Landkreis Neunkirchen) ist der Pflegestützpunkt im Landkreis Neunkirchen zuständig, Knappschaftsstraße 1, 66538 Neunkirchen, Telefon 06821 10 26 74.

Welche Postleitzahlen gehören zu Spiesen-Elversberg?

Zur Gemeinde Spiesen-Elversberg gehören die Postleitzahlen 66583. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt im Landkreis Neunkirchen für