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Sachsen

Pflegeberatung im Landkreis Görlitz

Zuständig für 53 Städte und Gemeinden mit rund 243.958 Einwohnern. Anlaufstelle: Pflegekoordination Landkreis Görlitz (Landratsamt).

Kontakt

Anschrift
Pflegekoordination Landkreis Görlitz (Landratsamt)
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Sachsen hat keine Pflegestützpunkte. Die Pflegekoordination des Kreises vermittelt in die Vernetzte Pflegeberatung; die persönliche Pflegeberatung macht die eigene Pflegekasse.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Görlitz, Sachgebiet Hilfe zur Pflege

Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz · +49 3581 663 2130

sozialamt@kreis-gr.de

Quelle: Verwaltungsportal des Bundes

In Sachsen entscheidet über Hilfe zur Pflege zu Hause der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Im Pflegeheim und in der Tagespflege ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, danach wieder das Sozialamt des Kreises oder der Stadt (§ 13 Abs. 2 SächsAGSGB). Für die genannten Ausnahmen: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), 0341 1266-0.

Was kostet ein Heimplatz in Sachsen?

3.152 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.831 €
  • im 3. Jahr2.404 €
  • ab dem 4. Jahr1.870 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Pflegeberatung im Landkreis Görlitz zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Pflegeberatung im Landkreis Görlitz?

Anschrift: Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz. Telefon: 03581 663-2007. E-Mail: pflegenetz@kreis-gr.de.

Für welche Orte ist die Pflegeberatung im Landkreis Görlitz zuständig?

Für 53 Städte und Gemeinden, darunter Görlitz, Zittau, Weißwasser/O.L., Löbau, Ebersbach-Neugersdorf, Niesky, Kottmar, Herrnhut und weitere.

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Görlitz?

In Sachsen entscheidet über Hilfe zur Pflege zu Hause der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Im Pflegeheim und in der Tagespflege ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, danach wieder das Sozialamt des Kreises oder der Stadt (§ 13 Abs. 2 SächsAGSGB). Zuständig ist Landkreis Görlitz, Sachgebiet Hilfe zur Pflege, Telefon +49 3581 663 2130.

Was kostet ein Pflegeheim in Sachsen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Sachsen im ersten Jahr 3.152 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.870 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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