Sachsen
Pflegeberatung im Landkreis Mittelsachsen
Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 296.431 Einwohnern. Anlaufstelle: Pflegekoordination Landkreis Mittelsachsen (Landratsamt, Abteilung Soziales).
Kontakt
- Anschrift
- Pflegekoordination Landkreis Mittelsachsen (Landratsamt, Abteilung Soziales)
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website. - Telefon
- 03731 799-6648
- Website
- landkreis-mittelsachsen.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Sachsen hat keine Pflegestützpunkte. Die Pflegekoordination des Kreises vermittelt in die Vernetzte Pflegeberatung; die persönliche Pflegeberatung macht die eigene Pflegekasse.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Landkreis Mittelsachsen, Abteilung Soziales, Referat Hilfe zur Pflege
Am Landratsamt 3, Haus A, 09648 Mittweida · 03731 799-6001
Postanschrift: Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg; E-Mail nur über Kontaktformular.
Im Pflegeheim ist der Landkreis nur für Personen ab 67 und unter 18 Jahren zuständig; für 18- bis 66-Jährige ist der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig.
Quelle: Seite des Trägers
In Sachsen entscheidet über Hilfe zur Pflege zu Hause der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Im Pflegeheim und in der Tagespflege ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, danach wieder das Sozialamt des Kreises oder der Stadt (§ 13 Abs. 2 SächsAGSGB). Für die genannten Ausnahmen: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), 0341 1266-0.
Was kostet ein Heimplatz in Sachsen?
3.152 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr2.831 €
- im 3. Jahr2.404 €
- ab dem 4. Jahr1.870 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Pflegeberatung im Landkreis Mittelsachsen zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.
- Freiberg41.519 Einw.
- Döbeln23.819 Einw.
- Mittweida13.839 Einw.
- Frankenberg/Sa.13.659 Einw.
- Burgstädt10.413 Einw.
- Flöha10.183 Einw.
- Waldheim8.989 Einw.
- Brand-Erbisdorf8.797 Einw.
- Hainichen8.255 Einw.
- Penig8.059 Einw.
- Leisnig8.028 Einw.
- Oederan7.569 Einw.
- Roßwein7.149 Einw.
- Lichtenau6.912 Einw.
- Hartha6.503 Einw.
- Bobritzsch-Hilbersdorf5.647 Einw.
- Rochlitz5.549 Einw.
- Großschirma5.217 Einw.
- Halsbrücke4.999 Einw.
- Niederwiesa4.712 Einw.
- Jahnatal4.702 Einw.
- Striegistal4.570 Einw.
- Hartmannsdorf4.382 Einw.
- Augustusburg4.379 Einw.
- Geringswalde4.066 Einw.
- Lunzenau3.880 Einw.
- Eppendorf3.787 Einw.
- Rossau3.302 Einw.
- Leubsdorf3.178 Einw.
- Oberschöna3.157 Einw.
- Erlau3.093 Einw.
- Claußnitz2.905 Einw.
- Reinsberg2.777 Einw.
- Frauenstein2.656 Einw.
- Großweitzschen2.643 Einw.
- Lichtenberg/Erzgeb.2.624 Einw.
- Königshain-Wiederau2.479 Einw.
- Neuhausen/Erzgeb.2.448 Einw.
- Weißenborn/Erzgeb.2.425 Einw.
- Großhartmannsdorf2.359 Einw.
- Mulda/Sa.2.358 Einw.
- Taura2.285 Einw.
- Mühlau2.094 Einw.
- Kriebstein1.956 Einw.
- Altmittweida1.876 Einw.
- Rechenberg-Bienenmühle1.759 Einw.
- Wechselburg1.722 Einw.
- Sayda1.659 Einw.
- Seelitz1.630 Einw.
- Dorfchemnitz1.435 Einw.
- Königsfeld1.377 Einw.
- Zettlitz651 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Pflegeberatung im Landkreis Mittelsachsen?
Telefon: 03731 799-6648. E-Mail: pflegenetz@landkreis-mittelsachsen.de.
Für welche Orte ist die Pflegeberatung im Landkreis Mittelsachsen zuständig?
Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Freiberg, Döbeln, Mittweida, Frankenberg/Sa., Burgstädt, Flöha, Waldheim, Brand-Erbisdorf und weitere.
Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Mittelsachsen?
In Sachsen entscheidet über Hilfe zur Pflege zu Hause der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Im Pflegeheim und in der Tagespflege ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, danach wieder das Sozialamt des Kreises oder der Stadt (§ 13 Abs. 2 SächsAGSGB). Zuständig ist Landkreis Mittelsachsen, Abteilung Soziales, Referat Hilfe zur Pflege, Telefon 03731 799-6001.
Was kostet ein Pflegeheim in Sachsen?
Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Sachsen im ersten Jahr 3.152 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.870 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.
Weitere Pflegestützpunkte in Sachsen
- Pflegeberatung in Chemnitz
- Pflegeberatung im Erzgebirgskreis
- Pflegeberatung im Vogtlandkreis
- Pflegeberatung im Landkreis Zwickau
- Pflegeberatung in Dresden
- Pflegeberatung im Landkreis Bautzen
- Pflegeberatung im Landkreis Görlitz
- Pflegeberatung im Landkreis Meißen
- Pflegeberatung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Pflegeberatung in Leipzig
- Pflegeberatung im Landkreis Leipzig
- Pflegeberatung im Landkreis Nordsachsen