Pflegestützpunkte.org

Sachsen

Pflegeberatung in Dresden

Zuständig für Dresden. Anlaufstelle: PflegeNetz Dresden – Pflegenetzkoordination der Landeshauptstadt Dresden.

Kontakt

Anschrift
PflegeNetz Dresden – Pflegenetzkoordination der Landeshauptstadt Dresden
Glashütter Straße 51
01309 Dresden
Auf der Karte zeigen
Website
dresden.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Sachsen hat keine Pflegestützpunkte. Die Pflegekoordination des Kreises vermittelt in die Vernetzte Pflegeberatung; die persönliche Pflegeberatung macht die eigene Pflegekasse.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Pflege zu Hause

Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen

Junghansstraße 2, 01277 Dresden · 0351 488-4861

sozialleistungen@dresden.de

dresden.de

Telefonnummer ist die Hotline des Sozialamts; zuständig sind die Sachgebiete Sozialleistungen Nord/Besondere Personengruppen, West/Mitte/Süd und Ost je nach Wohnort.

Quelle: Seite des Trägers

Pflege im Heim

Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen, Sachgebiet Hilfen in Einrichtungen

Glashütter Straße 51, 01309 Dresden · 0351 488-4861

sozialleistungen@dresden.de

dresden.de

Zuständig für Dresdnerinnen und Dresdner ab Vollendung des 67. Lebensjahres; von 18 bis 67 Jahren ist der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig. Telefonnummer ist die Hotline des Sozialamts.

Quelle: Seite des Trägers

In Sachsen entscheidet über Hilfe zur Pflege zu Hause der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Im Pflegeheim und in der Tagespflege ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, danach wieder das Sozialamt des Kreises oder der Stadt (§ 13 Abs. 2 SächsAGSGB). Für die genannten Ausnahmen: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), 0341 1266-0.

Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).

Was kostet ein Heimplatz in Sachsen?

3.152 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.831 €
  • im 3. Jahr2.404 €
  • ab dem 4. Jahr1.870 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Pflegeberatung in Dresden?

Anschrift: Glashütter Straße 51, 01309 Dresden. Telefon: 0351-4884871. E-Mail: pflegenetz@dresden.de.

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege in Dresden?

In Sachsen entscheidet über Hilfe zur Pflege zu Hause der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Im Pflegeheim und in der Tagespflege ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, danach wieder das Sozialamt des Kreises oder der Stadt (§ 13 Abs. 2 SächsAGSGB). Bei Pflege zu Hause: Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen, Telefon 0351 488-4861. Im Heim: Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen, Sachgebiet Hilfen in Einrichtungen, Telefon 0351 488-4861.

Was kostet ein Pflegeheim in Sachsen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Sachsen im ersten Jahr 3.152 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.870 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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