Sachsen
Pflegeberatung im Landkreis Bautzen
Zuständig für 57 Städte und Gemeinden mit rund 292.608 Einwohnern. Anlaufstelle: Pflegenetzwerk-Koordination Landkreis Bautzen (Landratsamt).
Kontakt
- Anschrift
- Pflegenetzwerk-Koordination Landkreis Bautzen (Landratsamt)
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 03591 5251-50014
- Website
- landkreis-bautzen.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Sachsen hat keine Pflegestützpunkte. Die Pflegekoordination des Kreises vermittelt in die Vernetzte Pflegeberatung; die persönliche Pflegeberatung macht die eigene Pflegekasse.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Landkreis Bautzen, Sozialamt, Sachgebiet Sozialhilfe – Service Hilfe zur Pflege
Rathenauplatz 1, 02625 Bautzen · 03591 5251-50130
Postanschrift: Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen; Kontakt per E-Mail nur über Kontaktformular.
Im Pflegeheim ist der Landkreis nur für Personen über 67 Jahre zuständig; für Jüngere ist der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig.
Quelle: Seite des Trägers
In Sachsen entscheidet über Hilfe zur Pflege zu Hause der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Im Pflegeheim und in der Tagespflege ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, danach wieder das Sozialamt des Kreises oder der Stadt (§ 13 Abs. 2 SächsAGSGB). Für die genannten Ausnahmen: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), 0341 1266-0.
Was kostet ein Heimplatz in Sachsen?
3.152 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr2.831 €
- im 3. Jahr2.404 €
- ab dem 4. Jahr1.870 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist die Pflegeberatung im Landkreis Bautzen zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.
- Bautzen37.566 Einw.
- Hoyerswerda30.759 Einw.
- Radeberg18.683 Einw.
- Kamenz16.918 Einw.
- Bischofswerda10.576 Einw.
- Ottendorf-Okrilla9.909 Einw.
- Großröhrsdorf9.477 Einw.
- Lauta7.726 Einw.
- Pulsnitz7.246 Einw.
- Sohland a. d. Spree6.317 Einw.
- Bernsdorf6.242 Einw.
- Schirgiswalde-Kirschau5.849 Einw.
- Wittichenau5.554 Einw.
- Lohsa4.978 Einw.
- Arnsdorf4.960 Einw.
- Malschwitz4.818 Einw.
- Neukirch/Lausitz4.742 Einw.
- Königsbrück4.665 Einw.
- Wilthen4.642 Einw.
- Cunewalde4.458 Einw.
- Wachau4.233 Einw.
- Doberschau-Gaußig4.203 Einw.
- Großdubrau4.029 Einw.
- Haselbachtal3.882 Einw.
- Königswartha3.359 Einw.
- Elsterheide3.269 Einw.
- Radibor3.084 Einw.
- Weißenberg3.024 Einw.
- Schmölln-Putzkau2.972 Einw.
- Großharthau2.952 Einw.
- Göda2.917 Einw.
- Großpostwitz/O.L.2.730 Einw.
- Elstra2.651 Einw.
- Demitz-Thumitz2.642 Einw.
- Burkau2.595 Einw.
- Steinigtwolmsdorf2.582 Einw.
- Ohorn2.443 Einw.
- Kubschütz2.428 Einw.
- Schwepnitz2.425 Einw.
- Neschwitz2.332 Einw.
- Oßling2.191 Einw.
- Hochkirch2.162 Einw.
- Obergurig2.047 Einw.
- Panschwitz-Kuckau2.036 Einw.
- Laußnitz1.811 Einw.
- Ralbitz-Rosenthal1.741 Einw.
- Spreetal1.702 Einw.
- Steina1.648 Einw.
- Lichtenberg1.607 Einw.
- Neukirch1.592 Einw.
- Rammenau1.321 Einw.
- Nebelschütz1.183 Einw.
- Räckelwitz1.137 Einw.
- Crostwitz1.032 Einw.
- Frankenthal891 Einw.
- Großnaundorf888 Einw.
- Puschwitz782 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Wie erreiche ich die Pflegeberatung im Landkreis Bautzen?
Anschrift: Rathenauplatz 1, 02625 Bautzen. Telefon: 03591 5251-50014. E-Mail: kerstin.sauer@lra-bautzen.de.
Für welche Orte ist die Pflegeberatung im Landkreis Bautzen zuständig?
Für 57 Städte und Gemeinden, darunter Bautzen, Hoyerswerda, Radeberg, Kamenz, Bischofswerda, Ottendorf-Okrilla, Großröhrsdorf, Lauta und weitere.
Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Bautzen?
In Sachsen entscheidet über Hilfe zur Pflege zu Hause der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Im Pflegeheim und in der Tagespflege ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, danach wieder das Sozialamt des Kreises oder der Stadt (§ 13 Abs. 2 SächsAGSGB). Zuständig ist Landkreis Bautzen, Sozialamt, Sachgebiet Sozialhilfe – Service Hilfe zur Pflege, Telefon 03591 5251-50130.
Was kostet ein Pflegeheim in Sachsen?
Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Sachsen im ersten Jahr 3.152 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.870 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.
Weitere Pflegestützpunkte in Sachsen
- Pflegeberatung in Chemnitz
- Pflegeberatung im Erzgebirgskreis
- Pflegeberatung im Landkreis Mittelsachsen
- Pflegeberatung im Vogtlandkreis
- Pflegeberatung im Landkreis Zwickau
- Pflegeberatung in Dresden
- Pflegeberatung im Landkreis Görlitz
- Pflegeberatung im Landkreis Meißen
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