Pflegestützpunkte.org

Löbau · Landkreis Görlitz · 14.467 Einwohner

Pflegestützpunkt für Löbau

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Görlitz mit Sitz in Görlitz.

Postleitzahlen in Löbau: 02708

Pflegekoordination Landkreis Görlitz (Landratsamt)

Anschrift
Pflegekoordination Landkreis Görlitz (Landratsamt)
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Sachsen hat keine Pflegestützpunkte. Die Pflegekoordination des Kreises vermittelt in die Vernetzte Pflegeberatung; die persönliche Pflegeberatung macht die eigene Pflegekasse.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Görlitz, Sachgebiet Hilfe zur Pflege

Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz · +49 3581 663 2130

sozialamt@kreis-gr.de

Quelle: Verwaltungsportal des Bundes

In Sachsen entscheidet über Hilfe zur Pflege zu Hause der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Im Pflegeheim und in der Tagespflege ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, danach wieder das Sozialamt des Kreises oder der Stadt (§ 13 Abs. 2 SächsAGSGB). Für die genannten Ausnahmen: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), 0341 1266-0.

Was kostet ein Heimplatz in Sachsen?

3.152 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.831 €
  • im 3. Jahr2.404 €
  • ab dem 4. Jahr1.870 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Löbau zuständig?

Für Löbau (Landkreis Görlitz) ist die Pflegeberatung im Landkreis Görlitz zuständig, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz, Telefon 03581 663-2007.

Welche Postleitzahlen gehören zu Löbau?

Zur Gemeinde Löbau gehören die Postleitzahlen 02708. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Görlitz für