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Niedersachsen

Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) der Stadt Oldenburg

Zuständig für Oldenburg (Oldb).

Kontakt

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) der Stadt Oldenburg
Lambertihof, Kleine Kirchenstraße 11a
26122 Oldenburg
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Sprechzeiten
offene Sprechzeiten Mo–Fr 10–13 Uhr, Do 14–17 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Stadt Oldenburg, Amt für Teilhabe und Soziales, Fachdienst Pflege, Wohnen und Soziale Beratung (Team Hilfe zur Pflege)

Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg · 0441 235-4444

soziales@stadt-oldenburg.de

serviceportal.oldenburg.de

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) der Stadt Oldenburg?

Anschrift: Lambertihof, Kleine Kirchenstraße 11a, 26122 Oldenburg. Telefon: 0441 235-3880. Sprechzeiten: offene Sprechzeiten Mo–Fr 10–13 Uhr, Do 14–17 Uhr. E-Mail: pflegestuetzpunkt@stadt-oldenburg.de.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege in Oldenburg?

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim. Zuständig ist Stadt Oldenburg, Amt für Teilhabe und Soziales, Fachdienst Pflege, Wohnen und Soziale Beratung (Team Hilfe zur Pflege), Telefon 0441 235-4444.

Was kostet ein Pflegeheim in Niedersachsen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Niedersachsen im ersten Jahr 3.008 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.891 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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