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Niedersachsen

Pflegestützpunkt im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Osterholz

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 113.598 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Osterholz
Am Krankenhaus 4 (Kreiskrankenhaus)
27711 Osterholz-Scharmbeck
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Sprechzeiten
Mo 8–12 und 14–16 Uhr, Di 8–18 Uhr, Mi 8–12 Uhr, Do 8–12 und 14–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr; Termin telefonisch vereinbaren

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Für ältere Menschen ohne Pflegebedarf gibt es zusätzlich zwei Seniorenstützpunkte: im Amtmann-Schroeter-Haus in Lilienthal und im Mehrgenerationenhaus in Osterholz-Scharmbeck.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Pflege zu Hause

Landkreis Osterholz, Sozialamt, Sachgebiet Sozialhilfe in Einrichtungen (Heimhilfe)

Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck · 04791 930-2337

heimhilfe@landkreis-osterholz.de

landkreis-osterholz.de

Wer in der eigenen Wohnung lebt, soll sich laut Landkreis an das Sozialamt seiner Wohnsitzgemeinde wenden; der Landkreis ist für stationäre Unterbringung zuständig.

Quelle: Seite des Trägers

Pflege im Heim

Landkreis Osterholz, Sachgebiet Sozialhilfe in Einrichtungen

Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck · 04791 930-2337

heimhilfe@landkreis-osterholz.de

landkreis-osterholz.de

Kreishaus I, Hauptgebäude.

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Pflegestützpunkt im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Osterholz zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Osterholz?

Anschrift: Am Krankenhaus 4 (Kreiskrankenhaus), 27711 Osterholz-Scharmbeck. Telefon: 04791 803-706. Sprechzeiten: Mo 8–12 und 14–16 Uhr, Di 8–18 Uhr, Mi 8–12 Uhr, Do 8–12 und 14–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr; Termin telefonisch vereinbaren. E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-osterholz.de.

Für welche Orte ist der Pflegestützpunkt im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Osterholz zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Osterholz-Scharmbeck, Lilienthal, Schwanewede, Ritterhude, Worpswede, Grasberg, Hambergen, Vollersode und weitere.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Osterholz?

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim. Bei Pflege zu Hause: Landkreis Osterholz, Sozialamt, Sachgebiet Sozialhilfe in Einrichtungen (Heimhilfe), Telefon 04791 930-2337. Im Heim: Landkreis Osterholz, Sachgebiet Sozialhilfe in Einrichtungen, Telefon 04791 930-2337.

Was kostet ein Pflegeheim in Niedersachsen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Niedersachsen im ersten Jahr 3.008 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.891 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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