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Niedersachsen

Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 177.025 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg
Pingel-Anton 23
49661 Cloppenburg
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Sprechzeiten
Mo, Di, Mi, Fr 8–12:30 Uhr, Do 8–12:30 und 14–16 Uhr; Termine auch außerhalb nach Absprache
Website
spn-clp.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Cloppenburg, Sozialamt, Abteilung Hilfe zur Pflege

Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg · 04471 15-0

kreishaus@lkclp.de

lkclp.de

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg?

Anschrift: Pingel-Anton 23, 49661 Cloppenburg. Telefon: 04471/15-871. Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8–12:30 Uhr, Do 8–12:30 und 14–16 Uhr; Termine auch außerhalb nach Absprache. E-Mail: spn@lkclp.de.

Für welche Orte ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Cloppenburg, Friesoythe, Garrel, Saterland, Löningen, Barßel, Emstek, Essen (Oldenburg) und weitere.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Cloppenburg?

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim. Zuständig ist Landkreis Cloppenburg, Sozialamt, Abteilung Hilfe zur Pflege, Telefon 04471 15-0.

Was kostet ein Pflegeheim in Niedersachsen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Niedersachsen im ersten Jahr 3.008 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.891 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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