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Niedersachsen

Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) des Landkreises Oldenburg – Bereich Pflege

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 132.008 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) des Landkreises Oldenburg – Bereich Pflege
Delmenhorster Straße 6 (Kreishaus)
27793 Wildeshausen
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Sprechzeiten
telefonisch Mo–Mi 9–15 Uhr, Do 9–18 Uhr, Fr 9–13 Uhr; persönliche Beratung nur nach Terminabsprache

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Oldenburg, Amt für Teilhabe und Soziale Sicherung, Hilfe zur Pflege

Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen · 04431 85-0

shpflege@oldenburg-kreis.de

oldenburg-kreis.de

Telefon ist die Zentrale des Kreishauses; Sachbearbeitung nach Anfangsbuchstaben mit eigenen Durchwahlen.

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) des Landkreises Oldenburg – Bereich Pflege zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) des Landkreises Oldenburg – Bereich Pflege?

Anschrift: Delmenhorster Straße 6 (Kreishaus), 27793 Wildeshausen. Telefon: 04431 85603. Sprechzeiten: telefonisch Mo–Mi 9–15 Uhr, Do 9–18 Uhr, Fr 9–13 Uhr; persönliche Beratung nur nach Terminabsprache. E-Mail: pflegestuetzpunkt@oldenburg-kreis.de.

Für welche Orte ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) des Landkreises Oldenburg – Bereich Pflege zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Ganderkesee, Wildeshausen, Wardenburg, Hude (Oldenburg), Großenkneten, Hatten, Dötlingen, Harpstedt und weitere.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Oldenburg?

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim. Zuständig ist Landkreis Oldenburg, Amt für Teilhabe und Soziale Sicherung, Hilfe zur Pflege, Telefon 04431 85-0.

Was kostet ein Pflegeheim in Niedersachsen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Niedersachsen im ersten Jahr 3.008 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.891 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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