Lilienthal · Landkreis Osterholz · 20.166 Einwohner
Pflegestützpunkt für Lilienthal
Zuständig ist der Pflegestützpunkt im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Osterholz mit Sitz in Osterholz-Scharmbeck.
Postleitzahlen in Lilienthal: 28865
Pflegestützpunkt im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Osterholz
- Anschrift
- Pflegestützpunkt im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Osterholz
Am Krankenhaus 4 (Kreiskrankenhaus)
27711 Osterholz-Scharmbeck
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 04791 803-706
- Sprechzeiten
- Mo 8–12 und 14–16 Uhr, Di 8–18 Uhr, Mi 8–12 Uhr, Do 8–12 und 14–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr; Termin telefonisch vereinbaren
- Website
- landkreis-osterholz.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Für ältere Menschen ohne Pflegebedarf gibt es zusätzlich zwei Seniorenstützpunkte: im Amtmann-Schroeter-Haus in Lilienthal und im Mehrgenerationenhaus in Osterholz-Scharmbeck.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Pflege zu Hause
Landkreis Osterholz, Sozialamt, Sachgebiet Sozialhilfe in Einrichtungen (Heimhilfe)
Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck · 04791 930-2337
heimhilfe@landkreis-osterholz.de
Wer in der eigenen Wohnung lebt, soll sich laut Landkreis an das Sozialamt seiner Wohnsitzgemeinde wenden; der Landkreis ist für stationäre Unterbringung zuständig.
Quelle: Seite des Trägers
Pflege im Heim
Landkreis Osterholz, Sachgebiet Sozialhilfe in Einrichtungen
Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck · 04791 930-2337
heimhilfe@landkreis-osterholz.de
Kreishaus I, Hauptgebäude.
Quelle: Seite des Trägers
In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.
Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).
Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?
3.008 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr2.728 €
- im 3. Jahr2.356 €
- ab dem 4. Jahr1.891 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Lilienthal zuständig?
Für Lilienthal (Landkreis Osterholz) ist der Pflegestützpunkt im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Osterholz zuständig, Am Krankenhaus 4 (Kreiskrankenhaus), 27711 Osterholz-Scharmbeck, Telefon 04791 803-706.
Welche Postleitzahlen gehören zu Lilienthal?
Zur Gemeinde Lilienthal gehören die Postleitzahlen 28865. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist der Pflegestützpunkt im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Osterholz erreichbar?
Sprechzeiten: Mo 8–12 und 14–16 Uhr, Di 8–18 Uhr, Mi 8–12 Uhr, Do 8–12 und 14–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr; Termin telefonisch vereinbaren.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).