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Saterland · Landkreis Cloppenburg · 14.378 Einwohner

Pflegestützpunkt für Saterland

Zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg mit Sitz in Cloppenburg.

Postleitzahlen in Saterland: 26683

Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg
Pingel-Anton 23
49661 Cloppenburg
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Sprechzeiten
Mo, Di, Mi, Fr 8–12:30 Uhr, Do 8–12:30 und 14–16 Uhr; Termine auch außerhalb nach Absprache
Website
spn-clp.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Cloppenburg, Sozialamt, Abteilung Hilfe zur Pflege

Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg · 04471 15-0

kreishaus@lkclp.de

lkclp.de

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Saterland zuständig?

Für Saterland (Landkreis Cloppenburg) ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg zuständig, Pingel-Anton 23, 49661 Cloppenburg, Telefon 04471/15-871.

Welche Postleitzahlen gehören zu Saterland?

Zur Gemeinde Saterland gehören die Postleitzahlen 26683. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg erreichbar?

Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8–12:30 Uhr, Do 8–12:30 und 14–16 Uhr; Termine auch außerhalb nach Absprache.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg für