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Niedersachsen

Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer

Zuständig für 19 Städte und Gemeinden mit rund 169.103 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer
Bavinkstraße 23
26789 Leer
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Sprechzeiten
Mo–Fr 8–12:30 Uhr, Do zusätzlich 14–18 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Sprechstunden mindestens zwei Stunden im Monat auch in zehn Städten und Gemeinden des Landkreises.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Pflege zu Hause

Landkreis Leer, Amt für Teilhabe und Soziales, Ambulante Hilfe zur Pflege

Bavinkstraße 23, 26789 Leer (Ostfriesland) · 0491 926-1524

landkreis-leer.de

Durchwahl nach Anfangsbuchstabe des Familiennamens: A–R und Sch 0491 926-1524, Sa, Se–Z 0491 926-1594; E-Mail nur über Kontaktformular.

Quelle: Seite des Trägers

Pflege im Heim

Landkreis Leer, Amt für Teilhabe und Soziales, Stationäre Hilfe zur Pflege

Bavinkstraße 23, 26789 Leer (Ostfriesland) · 0491 926-1351

landkreis-leer.de

Durchwahl nach Anfangsbuchstabe: A–Fn -1351, Fo–Kra -1838, Kre–R -1360, S–Siel -1594, Siem–Z -1651 (jeweils 0491 926-); E-Mail nur über Kontaktformular.

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer?

Anschrift: Bavinkstraße 23, 26789 Leer. Telefon: 0491 926-3300. Sprechzeiten: Mo–Fr 8–12:30 Uhr, Do zusätzlich 14–18 Uhr. E-Mail: spn@lkleer.de.

Für welche Orte ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer zuständig?

Für 19 Städte und Gemeinden, darunter Leer (Ostfriesland), Moormerland, Westoverledingen, Rhauderfehn, Weener, Uplengen, Ostrhauderfehn, Bunde und weitere.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Leer?

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim. Bei Pflege zu Hause: Landkreis Leer, Amt für Teilhabe und Soziales, Ambulante Hilfe zur Pflege, Telefon 0491 926-1524. Im Heim: Landkreis Leer, Amt für Teilhabe und Soziales, Stationäre Hilfe zur Pflege, Telefon 0491 926-1351.

Was kostet ein Pflegeheim in Niedersachsen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Niedersachsen im ersten Jahr 3.008 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.891 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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