Mecklenburg-Vorpommern
Pflegestützpunkt Schwerin
Zuständig für Schwerin.
Kontakt
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Schwerin
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 0385 545-2120
- Sprechzeiten
- Telefonisch Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi und Fr 8–12 Uhr; persönliche Beratung im Stützpunkt oder zu Hause nach Terminvereinbarung
- Website
- pflegestuetzpunktemv.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Soziales
Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin · 0385 545-2130
Fachdienst-Soziales@schwerin.de
Quelle: Seite des Trägers
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und kreisfreien Städte örtlicher und überörtlicher Träger zugleich (§ 2 Abs. 2 SGB XII-AG M-V). Über Hilfe zur Pflege entscheidet deshalb immer das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.
Was kostet ein Heimplatz in Mecklenburg-Vorpommern?
3.032 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr2.721 €
- im 3. Jahr2.307 €
- ab dem 4. Jahr1.790 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt Schwerin?
Anschrift: Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin. Telefon: 0385 545-2120. Sprechzeiten: Telefonisch Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi und Fr 8–12 Uhr; persönliche Beratung im Stützpunkt oder zu Hause nach Terminvereinbarung. E-Mail: Pflegestuetzpunkt@schwerin.de.
Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?
Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).
Wer zahlt die Hilfe zur Pflege in Schwerin?
In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und kreisfreien Städte örtlicher und überörtlicher Träger zugleich (§ 2 Abs. 2 SGB XII-AG M-V). Über Hilfe zur Pflege entscheidet deshalb immer das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim. Zuständig ist Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Soziales, Telefon 0385 545-2130.
Was kostet ein Pflegeheim in Mecklenburg-Vorpommern?
Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Mecklenburg-Vorpommern im ersten Jahr 3.032 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.790 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.
Weitere Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern
- Pflegeberatung in Rostock
- Pflegeberatung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Pflegeberatung im Landkreis Rostock
- Pflegeberatung im Landkreis Vorpommern-Rügen
- Pflegeberatung im Landkreis Nordwestmecklenburg
- Pflegeberatung im Landkreis Vorpommern-Greifswald
- Pflegeberatung im Landkreis Ludwigslust-Parchim