Pflegestützpunkte.org

Mecklenburg-Vorpommern

Pflegestützpunkt Schwerin

Zuständig für Schwerin.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt Schwerin
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Auf der Karte zeigen
Sprechzeiten
Telefonisch Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi und Fr 8–12 Uhr; persönliche Beratung im Stützpunkt oder zu Hause nach Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Soziales

Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin · 0385 545-2130

Fachdienst-Soziales@schwerin.de

schwerin.de

Quelle: Seite des Trägers

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und kreisfreien Städte örtlicher und überörtlicher Träger zugleich (§ 2 Abs. 2 SGB XII-AG M-V). Über Hilfe zur Pflege entscheidet deshalb immer das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Mecklenburg-Vorpommern?

3.032 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.721 €
  • im 3. Jahr2.307 €
  • ab dem 4. Jahr1.790 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt Schwerin?

Anschrift: Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin. Telefon: 0385 545-2120. Sprechzeiten: Telefonisch Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi und Fr 8–12 Uhr; persönliche Beratung im Stützpunkt oder zu Hause nach Terminvereinbarung. E-Mail: Pflegestuetzpunkt@schwerin.de.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege in Schwerin?

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und kreisfreien Städte örtlicher und überörtlicher Träger zugleich (§ 2 Abs. 2 SGB XII-AG M-V). Über Hilfe zur Pflege entscheidet deshalb immer das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim. Zuständig ist Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Soziales, Telefon 0385 545-2130.

Was kostet ein Pflegeheim in Mecklenburg-Vorpommern?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Mecklenburg-Vorpommern im ersten Jahr 3.032 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.790 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

Weitere Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern