Pflegestützpunkte.org

Mecklenburg-Vorpommern

Pflegeberatung in Rostock

Zuständig für Rostock.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Standort Nord
Warnowallee 30
18107 Rostock
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Sprechzeiten
Di 9–12 und 13:30–17:30 Uhr, Do 9–12 und 13:30–16 Uhr; möglichst mit Termin

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Rostock hat zwei Standorte (Nord und Süd); die offizielle Seite nennt keine Aufteilung nach Stadtteilen.

Weitere Pflegestützpunkte im Kreis

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Amt für Soziales und Teilhabe, Sachgebiet Hilfe zur Pflege

St.-Georg-Straße 109, Haus II, 18055 Rostock · 0381 381-2547

sozialamt@rostock.de

rathaus.rostock.de

Quelle: Seite des Trägers

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und kreisfreien Städte örtlicher und überörtlicher Träger zugleich (§ 2 Abs. 2 SGB XII-AG M-V). Über Hilfe zur Pflege entscheidet deshalb immer das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Mecklenburg-Vorpommern?

3.032 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.721 €
  • im 3. Jahr2.307 €
  • ab dem 4. Jahr1.790 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Pflegeberatung in Rostock?

Anschrift: Warnowallee 30, 18107 Rostock. Telefon: 0381 381-1507. Sprechzeiten: Di 9–12 und 13:30–17:30 Uhr, Do 9–12 und 13:30–16 Uhr; möglichst mit Termin. E-Mail: PflegestuetzpunktNORD@rostock.de.

Hat die Pflegeberatung in Rostock weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Pflegestützpunkt Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Standort Süd, Rostock.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege in Rostock?

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und kreisfreien Städte örtlicher und überörtlicher Träger zugleich (§ 2 Abs. 2 SGB XII-AG M-V). Über Hilfe zur Pflege entscheidet deshalb immer das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim. Zuständig ist Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Amt für Soziales und Teilhabe, Sachgebiet Hilfe zur Pflege, Telefon 0381 381-2547.

Was kostet ein Pflegeheim in Mecklenburg-Vorpommern?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Mecklenburg-Vorpommern im ersten Jahr 3.032 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.790 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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