Pflegestützpunkte.org

Nordrhein-Westfalen

Pflegeberatung im Oberbergischer Kreis

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 274.057 Einwohnern. Anlaufstelle: Senioren- und Pflegeberatung im Oberbergischen Kreis.

Kontakt

Anschrift
Senioren- und Pflegeberatung im Oberbergischen Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Auf der Karte zeigen
Website
obk.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Im Oberbergischen Kreis ist kein Pflegestützpunkt ausgewiesen; die trägerunabhängige Senioren- und Pflegeberatung bieten die Städte und Gemeinden vor Ort an.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Pflege zu Hause

Oberbergischer Kreis, Amt für Soziale Angelegenheiten, Sachgebiet 50/12 Altenhilfe, Hilfe zur Pflege ambulant

Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach · 02261 88-5039

service.obk.de

Telefonnummer gehört einer Sachbearbeiterin (weitere: 02261 88-5018); eine Sammel-E-Mail-Adresse ist nicht angegeben.

Quelle: Seite des Trägers

Pflege im Heim

Oberbergischer Kreis, Amt für Soziale Angelegenheiten (Amt 50), Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach · 02261 88-0

mail@obk.de

service.obk.de

Quelle: Seite des Trägers

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landschaftsverband Rheinland (LVR), 0221 809-0.

Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).

Was kostet ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen?

3.671 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.373 €
  • im 3. Jahr2.977 €
  • ab dem 4. Jahr2.481 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Pflegeberatung im Oberbergischer Kreis zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Pflegeberatung im Oberbergischer Kreis?

Anschrift: Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach. Telefon: 02261 88-5003.

Für welche Orte ist die Pflegeberatung im Oberbergischer Kreis zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Gummersbach, Wiehl, Lindlar, Wipperfürth, Radevormwald, Waldbröl, Engelskirchen, Reichshof und weitere.

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Oberbergischer Kreis?

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Bei Pflege zu Hause: Oberbergischer Kreis, Amt für Soziale Angelegenheiten, Sachgebiet 50/12 Altenhilfe, Hilfe zur Pflege ambulant, Telefon 02261 88-5039. Im Heim: Oberbergischer Kreis, Amt für Soziale Angelegenheiten (Amt 50), Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Telefon 02261 88-0.

Was kostet ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Nordrhein-Westfalen im ersten Jahr 3.671 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.481 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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