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Nordrhein-Westfalen

Pflegeberatung im Kreis Siegen-Wittgenstein

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 274.074 Einwohnern. Anlaufstelle: Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Kontakt

Anschrift
Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein
Bismarckstraße 45
57076 Siegen
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Im Kreis Siegen-Wittgenstein ist kein Pflegestützpunkt ausgewiesen; die trägerunabhängige Pflegeberatung bietet der Kreis selbst an.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Siegen-Wittgenstein, Sozialamt

Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen · 0271 333-0

soziales@siegen-wittgenstein.de

siegen-wittgenstein.de

Telefon ist die Zentrale der Kreisverwaltung; Sachbearbeitung mit eigenen Durchwahlen auf der Seite.

Quelle: Seite des Trägers

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), 0251 591-01.

Was kostet ein Heimplatz in Nordrhein-Westfalen?

3.671 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.373 €
  • im 3. Jahr2.977 €
  • ab dem 4. Jahr2.481 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Pflegeberatung im Kreis Siegen-Wittgenstein zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Pflegeberatung im Kreis Siegen-Wittgenstein?

Anschrift: Bismarckstraße 45, 57076 Siegen. Telefon: 0271 333-2723. E-Mail: pflegeberatung@siegen-wittgenstein.de.

Für welche Orte ist die Pflegeberatung im Kreis Siegen-Wittgenstein zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Siegen, Kreuztal, Netphen, Wilnsdorf, Bad Berleburg, Freudenberg, Burbach, Hilchenbach und weitere.

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Kreis Siegen-Wittgenstein?

In Nordrhein-Westfalen entscheidet über Hilfe zur Pflege in der Regel der Kreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 97 SGB XII, § 2a AG-SGB XII NRW). Nur für bestimmte Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen oder besonderen Wohnformen ist der Landschaftsverband (LVR oder LWL) zuständig. Zuständig ist Kreis Siegen-Wittgenstein, Sozialamt, Telefon 0271 333-0.

Was kostet ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Nordrhein-Westfalen im ersten Jahr 3.671 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.481 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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