Pflegestützpunkte.org

Rheinland-Pfalz

Pflegeberatung in Neustadt an der Weinstraße

Zuständig für Neustadt an der Weinstraße.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt Neustadt an der Weinstraße I und Verbandsgemeinde Maikammer
Rotkreuzstraße 2
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Beide Pflegestützpunkte beraten auch die Verbandsgemeinde Maikammer im Landkreis Südliche Weinstraße.

Weitere Pflegestützpunkte im Kreis

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Stadt Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Behinderte, Senioren und Betreuung

Konrad-Adenauer-Straße 43, 67433 Neustadt an der Weinstraße · 06321 855-1431

neustadt.eu

Telefonische Erstberatung klärt Zuständigkeit und Antragstellung; E-Mail nur über Kontaktformular der Stadt.

Quelle: Seite des Trägers

In Rheinland-Pfalz entscheidet über Hilfe zur Pflege die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 AGSGB XII). Nur in Sonderfällen, etwa bei Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV), 06131 967-0.

Was kostet ein Heimplatz in Rheinland-Pfalz?

3.289 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.024 €
  • im 3. Jahr2.671 €
  • ab dem 4. Jahr2.230 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Pflegeberatung in Neustadt an der Weinstraße?

Anschrift: Rotkreuzstraße 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Telefon: 0 63 21 / 93 78 9-10, 11 und -12. E-Mail: simone.bogosch@pflegestuetzpunkte-rlp.de.

Hat die Pflegeberatung in Neustadt an der Weinstraße weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Pflegestützpunkt Neustadt an der Weinstraße II und Verbandsgemeinde Maikammer, Neustadt an der Weinstraße.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege in Neustadt an der Weinstraße?

In Rheinland-Pfalz entscheidet über Hilfe zur Pflege die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 AGSGB XII). Nur in Sonderfällen, etwa bei Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Zuständig ist Stadt Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Behinderte, Senioren und Betreuung, Telefon 06321 855-1431.

Was kostet ein Pflegeheim in Rheinland-Pfalz?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Rheinland-Pfalz im ersten Jahr 3.289 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.230 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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