Pflegestützpunkte.org

Bayern

Pflegestützpunkt Landkreis Neu-Ulm

Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 183.595 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
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Sprechzeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr, Do 14–17 Uhr; Termin erbeten, auch Termine vor Ort und außerhalb der Öffnungszeiten

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Schwaben, Sozialverwaltung

Karolinenstraße 28, 86152 Augsburg · 0821 3101-0

beratungsstelle@bezirk-schwaben.de

bezirk-schwaben.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Pflegestützpunkt Landkreis Neu-Ulm zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt Landkreis Neu-Ulm?

Anschrift: Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm. Telefon: 0731 7040 52055. Sprechzeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr, Do 14–17 Uhr; Termin erbeten, auch Termine vor Ort und außerhalb der Öffnungszeiten. E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-nu.de.

Für welche Orte ist der Pflegestützpunkt Landkreis Neu-Ulm zuständig?

Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Neu-Ulm, Senden, Illertissen, Weißenhorn, Vöhringen, Elchingen, Nersingen, Pfaffenhofen a. d. Roth und weitere.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Neu-Ulm?

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet. Zuständig ist Bezirk Schwaben, Sozialverwaltung, Telefon 0821 3101-0.

Was kostet ein Pflegeheim in Bayern?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Bayern im ersten Jahr 3.270 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.959 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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