Pflegestützpunkte.org

Illertissen · Landkreis Neu-Ulm · 18.433 Einwohner

Pflegestützpunkt für Illertissen

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Neu-Ulm mit Sitz in Neu-Ulm.

Postleitzahlen in Illertissen: 89257

Pflegestützpunkt Landkreis Neu-Ulm

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
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Sprechzeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr, Do 14–17 Uhr; Termin erbeten, auch Termine vor Ort und außerhalb der Öffnungszeiten

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Schwaben, Sozialverwaltung

Karolinenstraße 28, 86152 Augsburg · 0821 3101-0

beratungsstelle@bezirk-schwaben.de

bezirk-schwaben.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Illertissen zuständig?

Für Illertissen (Landkreis Neu-Ulm) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Neu-Ulm zuständig, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Telefon 0731 7040 52055.

Welche Postleitzahlen gehören zu Illertissen?

Zur Gemeinde Illertissen gehören die Postleitzahlen 89257. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Neu-Ulm erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr, Do 14–17 Uhr; Termin erbeten, auch Termine vor Ort und außerhalb der Öffnungszeiten.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Neu-Ulm für