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Niedersachsen

Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Gifhorn

Zuständig für 41 Städte und Gemeinden mit rund 175.943 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Gifhorn
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Gifhorn, Fachbereich 5 Soziales, Abteilung 5.1 – Leistungen zur Pflege und Gesundheit (Hilfe zur Pflege)

Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn · 05371 82-0

hilfe-zur-pflege@landkreis-gifhorn.de

landkreis-gifhorn.de

Telefon ist die Zentrale der Kreisverwaltung; die Sachbearbeitung richtet sich nach dem Nachnamen der pflegebedürftigen Person.

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Gifhorn zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Gifhorn?

Anschrift: Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn. Telefon: 05371 82-820. E-Mail: SPN@landkreis-gifhorn.de.

Für welche Orte ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Gifhorn zuständig?

Für 41 Städte und Gemeinden, darunter Gifhorn, Sassenburg, Wittingen, Meine, Meinersen, Schwülper, Isenbüttel, Rühen und weitere.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Gifhorn?

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim. Zuständig ist Landkreis Gifhorn, Fachbereich 5 Soziales, Abteilung 5.1 – Leistungen zur Pflege und Gesundheit (Hilfe zur Pflege), Telefon 05371 82-0.

Was kostet ein Pflegeheim in Niedersachsen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Niedersachsen im ersten Jahr 3.008 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.891 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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