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Sassenburg · Landkreis Gifhorn · 11.913 Einwohner

Pflegestützpunkt für Sassenburg

Zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Gifhorn mit Sitz in Gifhorn.

Postleitzahlen in Sassenburg: 38524

Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Gifhorn

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Gifhorn
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Gifhorn, Fachbereich 5 Soziales, Abteilung 5.1 – Leistungen zur Pflege und Gesundheit (Hilfe zur Pflege)

Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn · 05371 82-0

hilfe-zur-pflege@landkreis-gifhorn.de

landkreis-gifhorn.de

Telefon ist die Zentrale der Kreisverwaltung; die Sachbearbeitung richtet sich nach dem Nachnamen der pflegebedürftigen Person.

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Sassenburg zuständig?

Für Sassenburg (Landkreis Gifhorn) ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Gifhorn zuständig, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, Telefon 05371 82-820.

Welche Postleitzahlen gehören zu Sassenburg?

Zur Gemeinde Sassenburg gehören die Postleitzahlen 38524. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Gifhorn für