Pflegestützpunkte.org

Hessen

Pflegestützpunkt Landkreis Fulda

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 222.283 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Fulda
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
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Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung Mo–Fr (telefonisch, im Pflegestützpunkt oder als Hausbesuch)

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Fulda, Sachgebiet Hilfe zur Pflege

Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda · 0661 6006-0

landkreis-fulda.de

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Pflegestützpunkt Landkreis Fulda zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt Landkreis Fulda?

Anschrift: Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda. Telefon: 0661 6006-8783. Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Mo–Fr (telefonisch, im Pflegestützpunkt oder als Hausbesuch). E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-fulda.de.

Für welche Orte ist der Pflegestützpunkt Landkreis Fulda zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Fulda, Hünfeld, Künzell, Petersberg, Eichenzell, Neuhof, Großenlüder, Flieden und weitere.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Landkreis Fulda?

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Zuständig ist Landkreis Fulda, Sachgebiet Hilfe zur Pflege, Telefon 0661 6006-0.

Was kostet ein Pflegeheim in Hessen?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Hessen im ersten Jahr 3.431 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.091 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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