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Petersberg · Landkreis Fulda · 16.038 Einwohner

Pflegestützpunkt für Petersberg

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Fulda mit Sitz in Fulda.

Postleitzahlen in Petersberg: 36100

Pflegestützpunkt Landkreis Fulda

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Fulda
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
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Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung Mo–Fr (telefonisch, im Pflegestützpunkt oder als Hausbesuch)

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Fulda, Sachgebiet Hilfe zur Pflege

Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda · 0661 6006-0

landkreis-fulda.de

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Petersberg zuständig?

Für Petersberg (Landkreis Fulda) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Fulda zuständig, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda, Telefon 0661 6006-8783.

Welche Postleitzahlen gehören zu Petersberg?

Zur Gemeinde Petersberg gehören die Postleitzahlen 36100. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Fulda erreichbar?

Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Mo–Fr (telefonisch, im Pflegestützpunkt oder als Hausbesuch).

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Fulda für