Pflegestützpunkte.org

Schleswig-Holstein

Pflegeberatung im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Zuständig für 165 Städte und Gemeinden mit rund 278.058 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Beratungsstelle Altenholz
Am Buchholz 4
24161 Altenholz
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Sprechzeiten
Mo 9–11 Uhr, Mi 8–11 Uhr; Außenstelle Kronshagen (Rathausmarkt 5): jeden 4. Donnerstag im Monat 10–12 Uhr, jeden 2. Mittwoch im Monat 15–17 Uhr und nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Der Pflegestützpunkt des Kreises hat mehrere regionale Beratungsstellen. Außerhalb der Sprechzeiten Ihrer Beratungsstelle können Sie auch eine andere Beratungsstelle im Kreis anrufen. Koordination im Kreishaus Rendsburg: 04331 202-1247, pflegestuetzpunkt@kreis-rd.de.

Weitere Pflegestützpunkte im Kreis

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Soziales und Eingliederungshilfen, Fachgruppe Hilfe bei Pflegebedürftigkeit

Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg · 04331 202-0

hilfe-zur-pflege@kreis-rd.de

kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Telefon ist die Zentrale der Kreisverwaltung; Durchwahlen nach Anfangsbuchstabe (häuslich) bzw. Pflegeeinrichtung (stationär) stehen auf der Seite. Anträge gibt auch die Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort aus und leitet sie an den Kreis weiter.

Quelle: Seite des Trägers

In Schleswig-Holstein entscheidet über Hilfe zur Pflege der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

Was kostet ein Heimplatz in Schleswig-Holstein?

3.148 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.880 €
  • im 3. Jahr2.524 €
  • ab dem 4. Jahr2.079 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist die Pflegeberatung im Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Pflegeberatung im Kreis Rendsburg-Eckernförde?

Anschrift: Am Buchholz 4, 24161 Altenholz. Telefon: +49 431 321040. Sprechzeiten: Mo 9–11 Uhr, Mi 8–11 Uhr; Außenstelle Kronshagen (Rathausmarkt 5): jeden 4. Donnerstag im Monat 10–12 Uhr, jeden 2. Mittwoch im Monat 15–17 Uhr und nach Vereinbarung. E-Mail: info@pflegestuetzpunkt.altenholz.de.

Für welche Orte ist die Pflegeberatung im Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig?

Für 165 Städte und Gemeinden, darunter Rendsburg, Eckernförde, Kronshagen, Büdelsdorf, Altenholz, Bordesholm, Gettorf, Flintbek und weitere.

Hat die Pflegeberatung im Kreis Rendsburg-Eckernförde weitere Standorte?

Ja, 6 weitere Standorte: Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Beratungsstelle Eckernförde, Eckernförde; Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Beratungsstelle Flintbek, Flintbek; Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Außenstelle Bordesholm, Bordesholm; Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Außenstelle Nortorf, Nortorf; Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Beratungsstelle Hohenwestedt, Hohenwestedt; Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Beratungsstelle Rendsburg, Rendsburg.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Kreis Rendsburg-Eckernförde?

In Schleswig-Holstein entscheidet über Hilfe zur Pflege der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Zuständig ist Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Soziales und Eingliederungshilfen, Fachgruppe Hilfe bei Pflegebedürftigkeit, Telefon 04331 202-0.

Was kostet ein Pflegeheim in Schleswig-Holstein?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Schleswig-Holstein im ersten Jahr 3.148 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.079 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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