Nortorf · Kreis Rendsburg-Eckernförde · 7.190 Einwohner
Pflegestützpunkt für Nortorf
Zuständig ist die Pflegeberatung im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit Sitz in Altenholz. In Nortorf gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Nortorf: 24589
Standort in Nortorf
- Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Außenstelle NortorfNiedernstraße 6, 24589 NortorfTelefon +49 4392 2139 · Zuständig für die Stadt Nortorf und das Amt Nortorfer-Land.
Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Außenstelle Nortorf
- Anschrift
- Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Außenstelle Nortorf
Niedernstraße 6
24589 Nortorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4392 2139
- Sprechzeiten
- Di und Do 9–13:30 Uhr
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Der Pflegestützpunkt des Kreises hat mehrere regionale Beratungsstellen. Außerhalb der Sprechzeiten Ihrer Beratungsstelle können Sie auch eine andere Beratungsstelle im Kreis anrufen. Koordination im Kreishaus Rendsburg: 04331 202-1247, pflegestuetzpunkt@kreis-rd.de.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Kreis Rendsburg-Eckernförde, Fachdienst Soziales und Eingliederungshilfen, Fachgruppe Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg · 04331 202-0
kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Telefon ist die Zentrale der Kreisverwaltung; Durchwahlen nach Anfangsbuchstabe (häuslich) bzw. Pflegeeinrichtung (stationär) stehen auf der Seite. Anträge gibt auch die Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort aus und leitet sie an den Kreis weiter.
Quelle: Seite des Trägers
In Schleswig-Holstein entscheidet über Hilfe zur Pflege der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
Was kostet ein Heimplatz in Schleswig-Holstein?
3.148 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr2.880 €
- im 3. Jahr2.524 €
- ab dem 4. Jahr2.079 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Nortorf zuständig?
Für Nortorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ist die Pflegeberatung im Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig, Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Außenstelle Nortorf, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf, Telefon +49 4392 2139.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Nortorf?
Ja. Die Pflegeberatung im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat in Nortorf einen Standort: Pflegestützpunkt im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Außenstelle Nortorf, Niedernstraße 6, 24589 Nortorf.
Welche Postleitzahlen gehören zu Nortorf?
Zur Gemeinde Nortorf gehören die Postleitzahlen 24589. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Pflegeberatung im Kreis Rendsburg-Eckernförde erreichbar?
Sprechzeiten: Mo 9–11 Uhr, Mi 8–11 Uhr; Außenstelle Kronshagen (Rathausmarkt 5): jeden 4. Donnerstag im Monat 10–12 Uhr, jeden 2. Mittwoch im Monat 15–17 Uhr und nach Vereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).