Pflegestützpunkte.org

Baden-Württemberg

Pflegestützpunkt Bodenseekreis

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 220.804 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Pflegestützpunkt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Auf der Karte zeigen
Sprechzeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr, Do 14–17 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Landratsamt Bodenseekreis, Sozialamt.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bodenseekreis, Sozialamt

+49 7541 204-5290

sozialhilfe@bodenseekreis.de

bodenseekreis.de

Der Antrag kann über die Wohnortgemeinde beim Sozialamt eingereicht werden.

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist der Pflegestützpunkt Bodenseekreis zuständig. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich den Pflegestützpunkt Bodenseekreis?

Anschrift: Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen. Telefon: 07541 204-5195, 204-5196, 204-3129, 204-3229, 204-3274. Sprechzeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr, Do 14–17 Uhr. E-Mail: pflegestuetzpunkt@bodenseekreis.de.

Für welche Orte ist der Pflegestützpunkt Bodenseekreis zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Friedrichshafen, Überlingen, Tettnang, Markdorf, Meckenbeuren, Salem, Kressbronn am Bodensee, Uhldingen-Mühlhofen und weitere.

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu den Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und den Hilfen vor Ort (§ 7c Abs. 2 SGB XI).

Wer zahlt die Hilfe zur Pflege im Bodenseekreis?

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle. Zuständig ist Bodenseekreis, Sozialamt, Telefon +49 7541 204-5290.

Was kostet ein Pflegeheim in Baden-Württemberg?

Im Durchschnitt zahlen Bewohner in Baden-Württemberg im ersten Jahr 3.657 Euro im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.216 Euro: Der Zuschlag der Pflegekasse wächst mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf 75 Prozent des Eigenanteils an der Pflege (§ 43c SGB XI). Durchschnittswerte des vdek zum 01.07.2026; jedes Heim hat eigene Preise.

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