Wittlich · Landkreis Bernkastel-Wittlich · 19.049 Einwohner
Pflegestützpunkt für Wittlich
Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit Sitz in Bernkastel-Kues. In Wittlich gibt es 2 Standorte.
Postleitzahlen in Wittlich: 54516
Standorte in Wittlich
- Pflegestützpunkt Wittlich IKurfürstenstraße 59, 54516 WittlichTelefon (06571) 95579-36 und -37 · Beratungsbereiche: Stadt Wittlich (ohne Stadtteile), Verbandsgemeinde Wittlich-Land ausgenommen die zur früheren Verbandsgemeinde Manderscheid gehörenden Ortsgemeinden
- Pflegestützpunkt Wittlich IIKurfürstenstraße 59, 54516 WittlichTelefon (06571) 95579-39 und -40 · Beratungsbereiche: Stadtteile Wittlich (ohne Stadtkern), Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und die zur früheren Verbandsgemeinde Manderscheid gehörenden Ortsgemeinden
Pflegestützpunkt Bernkastel-Kues
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Bernkastel-Kues
Brüningstraße 49
54470 Bernkastel-Kues
Auf der Karte zeigen - Telefon
- (06531) 50029-87 und -88
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Die Stadt Wittlich ist aufgeteilt: Stadtkern beim Pflegestützpunkt Wittlich I, Stadtteile beim Pflegestützpunkt Wittlich II.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Landkreis Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 31 – Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe
Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich · 06571 14-1031
E-Mail ist die allgemeine Adresse der Kreisverwaltung.
Quelle: Seite des Trägers
In Rheinland-Pfalz entscheidet über Hilfe zur Pflege die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 AGSGB XII). Nur in Sonderfällen, etwa bei Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV), 06131 967-0.
Was kostet ein Heimplatz in Rheinland-Pfalz?
3.289 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.024 €
- im 3. Jahr2.671 €
- ab dem 4. Jahr2.230 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Wittlich zuständig?
Für Wittlich (Landkreis Bernkastel-Wittlich) ist die Pflegeberatung im Landkreis Bernkastel-Wittlich zuständig, Brüningstraße 49, 54470 Bernkastel-Kues, Telefon (06531) 50029-87 und -88.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Wittlich?
Ja. Die Pflegeberatung im Landkreis Bernkastel-Wittlich hat in Wittlich 2 Standorte: Pflegestützpunkt Wittlich I, Kurfürstenstraße 59, 54516 Wittlich; Pflegestützpunkt Wittlich II, Kurfürstenstraße 59, 54516 Wittlich.
Welche Postleitzahlen gehören zu Wittlich?
Zur Gemeinde Wittlich gehören die Postleitzahlen 54516. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).