Pflegestützpunkte.org

Morbach · Landkreis Bernkastel-Wittlich · 10.542 Einwohner

Pflegestützpunkt für Morbach

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit Sitz in Bernkastel-Kues.

Postleitzahlen in Morbach: 54497

Pflegestützpunkt Thalfang

Anschrift
Pflegestützpunkt Thalfang
Hauptstraße 45
54424 Thalfang
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Die Stadt Wittlich ist aufgeteilt: Stadtkern beim Pflegestützpunkt Wittlich I, Stadtteile beim Pflegestützpunkt Wittlich II.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 31 – Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe

Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich · 06571 14-1031

info@bernkastel-wittlich.de

bernkastel-wittlich.de

E-Mail ist die allgemeine Adresse der Kreisverwaltung.

Quelle: Seite des Trägers

In Rheinland-Pfalz entscheidet über Hilfe zur Pflege die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 AGSGB XII). Nur in Sonderfällen, etwa bei Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV), 06131 967-0.

Was kostet ein Heimplatz in Rheinland-Pfalz?

3.289 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.024 €
  • im 3. Jahr2.671 €
  • ab dem 4. Jahr2.230 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Morbach zuständig?

Für Morbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich) ist die Pflegeberatung im Landkreis Bernkastel-Wittlich zuständig, Pflegestützpunkt Thalfang, Hauptstraße 45, 54424 Thalfang, Telefon 06504 95599-98 und -99.

Welche Postleitzahlen gehören zu Morbach?

Zur Gemeinde Morbach gehören die Postleitzahlen 54497. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Bernkastel-Wittlich für