Weilheim i. OB · Landkreis Weilheim-Schongau · 23.279 Einwohner
Pflegestützpunkt für Weilheim i. OB
Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Weilheim-Schongau mit Sitz in Schongau. In Weilheim i. OB gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Weilheim i. OB: 82362
Standort in Weilheim i. OB
- Pflegestützpunkt Weilheim-Schongau – Standort WeilheimSchützenstraße 26 b, 82362 WeilheimTelefon 08861 211 4241
Pflegestützpunkt Weilheim-Schongau – Standort Schongau
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Weilheim-Schongau – Standort Schongau
Münzstraße 48
86956 Schongau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 08861 211 4241
- Sprechzeiten
- Mo 8–12 Uhr, Do 14–18 Uhr; Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten und Hausbesuche
- pflege@lra-wm.bayern.de
- Website
- weilheim-schongau.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle
Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010
servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Quelle: Seite des Trägers
In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.
Was kostet ein Heimplatz in Bayern?
3.270 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr2.943 €
- im 3. Jahr2.506 €
- ab dem 4. Jahr1.959 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Weilheim i. OB zuständig?
Für Weilheim i. OB (Landkreis Weilheim-Schongau) ist die Pflegeberatung im Landkreis Weilheim-Schongau zuständig, Münzstraße 48, 86956 Schongau, Telefon 08861 211 4241.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Weilheim i. OB?
Ja. Die Pflegeberatung im Landkreis Weilheim-Schongau hat in Weilheim i. OB einen Standort: Pflegestützpunkt Weilheim-Schongau – Standort Weilheim, Schützenstraße 26 b, 82362 Weilheim.
Welche Postleitzahlen gehören zu Weilheim i. OB?
Zur Gemeinde Weilheim i. OB gehören die Postleitzahlen 82362. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Weilheim-Schongau erreichbar?
Sprechzeiten: Mo 8–12 Uhr, Do 14–18 Uhr; Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten und Hausbesuche.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).