Pflegestützpunkte.org

Peißenberg · Landkreis Weilheim-Schongau · 13.148 Einwohner

Pflegestützpunkt für Peißenberg

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Weilheim-Schongau mit Sitz in Schongau.

Postleitzahlen in Peißenberg: 82380

Pflegestützpunkt Weilheim-Schongau – Standort Schongau

Anschrift
Pflegestützpunkt Weilheim-Schongau – Standort Schongau
Münzstraße 48
86956 Schongau
Auf der Karte zeigen
Sprechzeiten
Mo 8–12 Uhr, Do 14–18 Uhr; Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten und Hausbesuche

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Peißenberg zuständig?

Für Peißenberg (Landkreis Weilheim-Schongau) ist die Pflegeberatung im Landkreis Weilheim-Schongau zuständig, Münzstraße 48, 86956 Schongau, Telefon 08861 211 4241.

Welche Postleitzahlen gehören zu Peißenberg?

Zur Gemeinde Peißenberg gehören die Postleitzahlen 82380. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Weilheim-Schongau erreichbar?

Sprechzeiten: Mo 8–12 Uhr, Do 14–18 Uhr; Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten und Hausbesuche.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Weilheim-Schongau für