Pflegestützpunkte.org

Wald-Michelbach · Landkreis Bergstraße · 10.455 Einwohner

Pflegestützpunkt für Wald-Michelbach

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Bergstraße mit Sitz in Heppenheim.

Postleitzahlen in Wald-Michelbach: 69483

Pflegestützpunkt Kreis Bergstraße – Standort Heppenheim

Anschrift
Pflegestützpunkt Kreis Bergstraße – Standort Heppenheim
Gräffstraße 11
64646 Heppenheim
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Sprechzeiten
Beratung ohne Termin Do 14–17 Uhr; telefonisch Mo–Fr 10–12 Uhr; Termine Mo–Fr nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Bergstraße, Team Hilfe zur Pflege

Graben 15, 64646 Heppenheim

soziales@kreis-bergstrasse.de

kreis-bergstrasse.de

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Wald-Michelbach zuständig?

Für Wald-Michelbach (Landkreis Bergstraße) ist die Pflegeberatung im Landkreis Bergstraße zuständig, Gräffstraße 11, 64646 Heppenheim, Telefon 06252 15-4376.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wald-Michelbach?

Zur Gemeinde Wald-Michelbach gehören die Postleitzahlen 69483. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Bergstraße erreichbar?

Sprechzeiten: Beratung ohne Termin Do 14–17 Uhr; telefonisch Mo–Fr 10–12 Uhr; Termine Mo–Fr nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Bergstraße für