Pflegestützpunkte.org

Bürstadt · Landkreis Bergstraße · 17.804 Einwohner

Pflegestützpunkt für Bürstadt

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Bergstraße mit Sitz in Heppenheim.

Postleitzahlen in Bürstadt: 68642

Pflegestützpunkt Kreis Bergstraße – Standort Heppenheim

Anschrift
Pflegestützpunkt Kreis Bergstraße – Standort Heppenheim
Gräffstraße 11
64646 Heppenheim
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Sprechzeiten
Beratung ohne Termin Do 14–17 Uhr; telefonisch Mo–Fr 10–12 Uhr; Termine Mo–Fr nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Bergstraße, Team Hilfe zur Pflege

Graben 15, 64646 Heppenheim

soziales@kreis-bergstrasse.de

kreis-bergstrasse.de

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Bürstadt zuständig?

Für Bürstadt (Landkreis Bergstraße) ist die Pflegeberatung im Landkreis Bergstraße zuständig, Gräffstraße 11, 64646 Heppenheim, Telefon 06252 15-4376.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bürstadt?

Zur Gemeinde Bürstadt gehören die Postleitzahlen 68642. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Bergstraße erreichbar?

Sprechzeiten: Beratung ohne Termin Do 14–17 Uhr; telefonisch Mo–Fr 10–12 Uhr; Termine Mo–Fr nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Bergstraße für