Pflegestützpunkte.org

Velten · Landkreis Oberhavel · 12.727 Einwohner

Pflegestützpunkt für Velten

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Oberhavel mit Sitz in Oranienburg.

Postleitzahlen in Velten: 16727

Pflegestützpunkt Oberhavel – Oranienburg

Anschrift
Pflegestützpunkt Oberhavel – Oranienburg
Berliner Straße 106
16515 Oranienburg
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Sprechzeiten
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–16 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Der Pflegestützpunkt Oberhavel bietet auch Videoberatung an.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Oberhavel, Fachbereich Soziales, Fachdienst Sozialhilfe

Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg · 03301 601-3300

oberhavel.de

Quelle: Seite des Trägers

In Brandenburg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 4 Abs. 1 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Das Landesamt für Soziales und Versorgung entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Brandenburg?

3.150 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.824 €
  • im 3. Jahr2.390 €
  • ab dem 4. Jahr1.847 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Velten zuständig?

Für Velten (Landkreis Oberhavel) ist die Pflegeberatung im Landkreis Oberhavel zuständig, Berliner Straße 106, 16515 Oranienburg, Telefon 03301 6013312.

Welche Postleitzahlen gehören zu Velten?

Zur Gemeinde Velten gehören die Postleitzahlen 16727. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Oberhavel erreichbar?

Sprechzeiten: Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–16 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Oberhavel für