Pflegestützpunkte.org

Glienicke/Nordbahn · Landkreis Oberhavel · 12.159 Einwohner

Pflegestützpunkt für Glienicke/Nordbahn

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Oberhavel mit Sitz in Oranienburg.

Postleitzahlen in Glienicke/Nordbahn: 16548

Pflegestützpunkt Oberhavel – Oranienburg

Anschrift
Pflegestützpunkt Oberhavel – Oranienburg
Berliner Straße 106
16515 Oranienburg
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Sprechzeiten
Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–16 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Der Pflegestützpunkt Oberhavel bietet auch Videoberatung an.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Oberhavel, Fachbereich Soziales, Fachdienst Sozialhilfe

Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg · 03301 601-3300

oberhavel.de

Quelle: Seite des Trägers

In Brandenburg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 4 Abs. 1 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Das Landesamt für Soziales und Versorgung entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Brandenburg?

3.150 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.824 €
  • im 3. Jahr2.390 €
  • ab dem 4. Jahr1.847 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Glienicke/Nordbahn zuständig?

Für Glienicke/Nordbahn (Landkreis Oberhavel) ist die Pflegeberatung im Landkreis Oberhavel zuständig, Berliner Straße 106, 16515 Oranienburg, Telefon 03301 6013312.

Welche Postleitzahlen gehören zu Glienicke/Nordbahn?

Zur Gemeinde Glienicke/Nordbahn gehören die Postleitzahlen 16548. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Oberhavel erreichbar?

Sprechzeiten: Di 9–12 und 13–18 Uhr, Do 9–12 und 13–16 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Oberhavel für